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Monday, May 31, 2021

„Viele Schulen und Kitas lehnen Kinder mit Diabetes ab“ - Ärzte Zeitung

Berlin. Zum internationalen Tag des Kindes am 1. Juni fordern Diabetes-Organisationen gesundheitsbezogenes Personal und eine bundeseinheitliche Gesundheitsförderung an Schulen und KiTas. Aufgrund von Defiziten würden Kinder mit Typ-1-Diabetes in vielen Einrichtungen unzureichend betreut und häufiger sogar vom Regelschulbesuch ausgeschlossen, kritisieren in einer gemeinsamen Mitteilung die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), die gemeinnützige Gesundheitsorganisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M).

Die Organisationen fordern ein bundesweites Gesetz und konkrete Finanzierungsmöglichkeiten, um das Recht chronisch kranker Kinder und Jugendlicher auf uneingeschränkte Teilhabe an Bildung umzusetzen sowie die Gesundheit aller Heranwachsenden zu fördern.

Erst Zwölfjährige können Typ-1-Diabetes selbst managen

Kinder mit Diabetes sind normal leistungsfähig und belastbar, betonen die Diabetes-Verbände. Dennoch benötigen Betroffene – je jünger desto mehr – kompetente Unterstützung im Umgang mit der Insulintherapie und der Kontrolle der Stoffwechsellage in der Schule oder Kindertageseinrichtung (KiTa). Denn sie können das komplexe Management der Erkrankung erst etwa ab dem 12. Lebensjahr verstehen und selbst übernehmen.

„Der Rechtsanspruch für Unterstützungsleistungen, um eine angemessene Schulbildung zu sichern, ist unbestritten und ergibt sich ganz klar aus dem Grundgesetz sowie der UN-Menschenrechtskonvention“, wird Karina Boß vom diabetesDE-Vorstand in der Mitteilung zitiert. „Die konkrete Umsetzung in KiTa und Grundschule ist aber nach wie vor in hohem Maße defizitär“, so die Diabetesberaterin und Medizinpädagogin.

Sie fügt hinzu: „Nach wie vor gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, welche eine passende Versorgung verlässlich sicherstellt.“ Zudem überschneiden sich die Zuständigkeitsbereiche bei Kindertageseinrichtungen beziehungsweise Schulen, Krankenkassen, Gesundheits-, Sozial-, Schul- und Jugendämtern.

Ruf nach bundeseinheitlichen Regelungen

„Häufig verzweifeln Eltern an den Ablehnungen dieser Institutionen, da sie jeweils auf die anderen verweisen“, berichtet Norbert Kuster, Vorsitzender des Landesverbandes NRW der DDH-M. Zwar haben einige Bundesländer Modellvorhaben wie „Diabetes in Schule und KiTa“ auf den Weg gebracht. „Wir fordern jedoch eine bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung zur Gesundheitsfürsorge von Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes in KiTa und Schule“, ergänzt AGPD-Sprecher Privatdozent Dr. Thomas Kapellen.

„Dazu gehört auch, die Betreuungspersonen der jeweiligen Kinder in den Bildungseinrichtungen unter Einbindung der Behandelnden und Erziehungsberechtigten entsprechend fortzubilden. Denn nur so können sie die jungen Betroffenen bei der Therapie begleiten und unterstützen“, betont der Diabetologe und Chefarzt der MEDIAN Kinderklinik „Am Nicolausholz“ in Bad Kösen.

Darüber hinaus fordern die Organisationen für alle Kinder und Jugendliche strukturierte Gesundheitsförderungsmaßnahmen an Bildungseinrichtungen bundeseinheitlich etabliert werden. Denn 13 Prozent der Kinder hierzulande haben Übergewicht, mehr als sechs Prozent sogar Adipositas. Dies kann die spätere Entstehung eines Typ-2-Diabetes fördern.

„Aus unserer Sicht müssen Konzepte zur Gesundheitsförderung in Schulen Verhaltens- und Verhältnisprävention beinhalten“, mahnen die Verbandsvertreter. Sie sprechen sich für die Aufnahme von Themen zur Prävention und Gesundheitsförderung in den Rahmenlehrplan aller Schulen, den Zugang zu kostenfreien Trinkwasserspendern sowie kostenfreie und niederschwellige Sportangebote an Schulen für alle Kinder und Jugendlichen aus. (eb/eis)

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Viele Anfragen für Marmoush, VfL-Talente Kasten und Pohlmann nach St. Pölten? - Sportbuzzer

VfL-Kooperationspartner SKN St. Pölten muss den Gang in die 2. Liga in Österreich antreten, auch in der Relegation konnten sich die Niederösterreicher nicht retten. Was heißt das jetzt für die Wolfsburger, die in der neuen Saison den einen oder anderen Spieler, der beim VfL den Sprung noch nicht geschafft hat, an den SKN ausleihen wollen?

„Als wir die Kooperation abgeschlossen haben, war klar, dass der Klub absteigen könnte. Für uns ändert sich jetzt nicht viel“, sagt VfL-Manager Jörg Schmadtke. Aber natürlich mache es für die VfL-Talente, die in Österreich Spielpraxis sammeln sollen, „einen Unterschied, weil es für die Spieler weniger attraktiv ist, als wenn sie in der ersten österreichischen Liga spielen würden“, so der Manager weiter. Zumal sich die ersten fünf Teams der Zwölfer-Liga für einen internationalen Wettbewerb qualifizieren können. „Und so etwas macht natürlich den Reiz bei Spielern aus“, sagt Schmadtke.

Kandidaten für eine Österreich-Leihe sind neben Abwehrmann Tim Siersleben auch Torhüter Lino Kasten und Offensiv-Spieler Ole Pohlmann, die mit dem SKN den Wiederaufstieg schaffen sollen, denn das sei das Ziel des VfL-Partners, so Schmadtke. Trotz des Abstiegs geht der VfL-Manager fest fest davon aus, dass sich diese Kooperation langfristig für beide Klubs auszahle.

Einst galt auch Omar Marmoush als Kandidat für eine Leihe nach St. Pölten, aber nachdem der Offensivmann im vergangenen halben Jahr beim FC St. Pauli so viel Eigenwerbung betrieben hatte, kehrt der Ägypter erst einmal nach Wolfsburg zurück. Bei den Kiezkickern war Marmoush in allen 21 möglichen Spielen zum Einsatz gekommen. Nicht nur das: Er hatte siebenmal getroffen und drei Tore vorbereitet.

Die Paulianer wollen, dass er schon bald wieder bei ihnen ist. Ein erneutes Leihgeschäft mit Pauli sieht Schmadtke derzeit nicht als ideale Lösung. Viele Zweitliga-Klubs zeigen Interesse. „Und es gibt auch Anfragen aus der ersten Liga“, so der VfL-Manager. „Aber zunächst einmal wird er mit uns in die Vorbereitung starten.“ Alles Weitere werde man dann sehen.

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Fragen des Tages : Viele Rentner müssen zu viel zahlen, 7 Fragen zur Pkw-Maut – das war heute wichtig - Tagesspiegel

Außerdem: Baerbock will Benzinpreis um 16 Cent anheben + Wechselunterricht an Berliner Grundschulen rechtswidrig + Und ein Ausblick auf morgen.

Rente steht auf einem Stempel gedruckt, der auf einem Steuerformular liegt. (Symbolbild)Foto: Getty Images/iStockphoto

Wie jeden Tag bringen wir Sie mit den Fragen des Tages auf den aktuellen Stand – natürlich mit den passenden Antworten. Sie können die „Fragen des Tages“ auch als kostenlosen Newsletter per Mail bestellen. Zur Anmeldung geht es hier.

Was ist passiert?

Bei vielen Rentnern kassiert der Staat zu viel: Der Bundesfinanzhof hält die Berechnung der Rentensteuer für falsch. Vor allem Selbstständige, Männer, Singles profitieren von dem Urteil – und künftige Rentner.

Andreas Scheuer und die 7 heiklen Fragen zur Pkw-Maut: Jeder Bürger hat Anspruch auf amtliche Informationen, auch zur Pkw-Maut. Doch der Minister blockt ab. Juristen beantworten ihm sieben Fragen – für 175.000 Euro.

Baerbock will Benzinpreis um 16 Cent anheben: Die Kanzlerkandidatin der Grünen strebt höhere Benzinpreise und ein festes Tempolimit an. Zudem schließt sie ein linkes Bündnis nicht aus.

Wechselunterricht an Berliner Grundschulen rechtswidrig: Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag zwei Eilanträgen von Grundschülern auf Wiederaufnahme der Präsenzbeschulung im Regelbetrieb stattgegeben. Lesen Sie mehr über die Folgen in unserem Berliner Corona-Blog.

China erlaubt Paaren künftig drei Kinder: Bis 2015 galt in China die strikte Ein-Kind-Politik. Dann wurden zwei Kinder erlaubt. Da das Volk dennoch überaltert, wird die Familienpolitik weiter gelockert.

Karikatur: Klaus Stuttmann

Was wurde diskutiert?

Bundesfinanzhof weist Politik zurecht: Schon lange gab es Warnungen vor einer Doppelbesteuerung von Renten, doch die Politik hat sie überhört. Nun muss sie handeln. Denn jetzt ist es vorbei mit der „Schönrechnerei“ im Finanzministerium, kommentiert meine Kollegin Cordula Eubel.

Wer zahlt für höhere Löhne in der Pflege? Kinderlose gelten als egoistische Solidaritätsverweigerer, die ruhig mehr zahlen sollen. Auch jetzt bei der Pflegereform wieder. Immer auf die Kinderlosen! Das ist nicht fair, kommentiert meine Kollege Ariane Bemmer.

Diverser Extremismus: Für die einen ist alles „Antifa“, die anderen blasen überall zum „Kampf gegen rechts“. Die Realität ist viel komplexer. Das zeigt sich am Islamismus, schreibt der Politikwissenschaftler Claus Leggewie in einem Gastbeitrag.

Traum oder Trauma? Viele Menschen sind im Lockdown noch tiefer in Krisen gerutscht. Sie dürfen bei den Lockerungen nicht vergessen werden. Aber genauso sieht es aus. Nicht für alle ist die Post-Corona-Normalität eine schöne Aussicht, findet mein Kollege Max Tholl.

Foto: TSP

Was können Abonnent:innen lesen?

Tatort Berlin – U-Bahn in den Tod: Der Fall der 18-jährigen Emma bewegt die Ermittler bis heute. „Mir sind die Tränen gekommen“, sagt Kommissar Guido Sündermann. Eine Rekonstruktion über dutzende Kameras, eine junge Frau – und ihren Mörder.

Gesundheitsverwaltung sagt Impftermine ab, die nicht ausfallen sollten: „Ihr Impftermin kann leider nicht wie geplant stattfinden.“ Viele glaubten dieser Mail der Berliner Verwaltung – und verpassten ihre Impfung. Und dann geriet auch Doctolib durcheinander. Lesen Sie hier über den „Fake“ vom Amt.

Warum werden hier keine Wohnungen gebaut? In Berlin gibt es gewaltiges Potenzial für neue Wohnungen. Nur: Es wird nicht angepackt. Woran es scheitert und wie es besser gehen könnte – acht konkrete Beispiele.

Renten-Doppelbesteuerung verboten: Der Bundesfinanzhof hat in Musterurteilen vor einer verbotenen Doppelbesteuerung bei der Rente gewarnt. Wer am meisten profitiert – und wie Sie jetzt Geld zurückbekommen.

Was können wir unternehmen?

Musik hören: Ozan Ata Canani sang schon in den 1970ern Lieder zur Situation türkischer Gastarbeiter. Jetzt erscheint sein erstes Album „Warte mein Land, warte“.

Noch mehr Musik hören: Das Album „Life’s A Beach“ der englischen Newcomerband Easy Life ist eskapistischer Außenseiter-Pop – und glänzt mit leichter Lässigkeit.

Einen Film schauen: Die Schurkin aus „101 Dalmatiner“ erhält ein eigenes Prequel. Emma Stone macht aus Cruella eine stilbewusste Punkikone. Jetzt zu sehen auf Disney+.

Was sollte ich für morgen wissen?

Angesichts der sinkenden Corona-Zahlen berät der Berliner Senat an diesem Dienstag über mögliche weitere Alltags-Erleichterungen. Es gilt als wahrscheinlich, dass weitere Regeln gelockert werden. Nach einem Stufenplan von Mitte Mai könnte etwa in Sport, Kultur und Freizeit mehr erlaubt werden, auch in Handel, Gastronomie und Hotellerie sowie an den Hochschulen. Der Plan sieht Öffnungsschritte am 4. und 18. Juni vor.

US-Präsident Joe Biden nimmt am Dienstag im Bundesstaat Oklahoma an einer Gedenkfeier zum 100. Jahrestag eines brutalen rassistischen Massakers teil. Biden wird in der Stadt Tulsa ein Kulturzentrum der schwarzen Gemeinde besuchen und eine Rede zum Jahrestag des Pogroms halten, wie das Weiße Haus vorab mitteilte. Biden hat den Kampf gegen den Rassismus in den USA zu einem der zentralen Anliegen seiner Präsidentschaft erklärt. Vor genau 100 Jahren hatten Mobs weißer Angreifer in Tulsa unzählige von Schwarzen betriebene Unternehmen zerstört, Hunderte Häuser gingen in Flammen auf. Dutzende Schwarze wurden getötet, Hunderte verletzt.

Zahl des Tages!

5208531 kostenlose Bürgertests sind seit Anfang März in Berlin durchgeführt worden. Das berichtet die Senatsverwaltung für Gesundheit auf Anfrage des Tagesspiegels. Knapp 450.000 davon haben die senatseigenen Testzentren vorgenommen. Mit knapp 4,8 Millionen fanden si meisten in sogenannten Test-to-go-Stationen statt, also die privat betriebenen Testzentren, die vom Senat zertifiziert werden. Weil es genau hier aber immer wieder zu Abrechnungsbetrug kommt, wollen die Gesundheitsminister aller Länder und auch Jens Spahn die Testverordnung neu regeln.

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BGH-Urteil: Gebührenerhöhungen beim Girokonto: Viele Verbraucher können Rückzahlungen fordern - Handelsblatt

Postbank

Beim Bundesgerichtshof fielen die AGB des Instituts durch.

(Foto:&#160dpa)

Frankfurt, Berlin Die deutschen Kreditinstitute müssen damit rechnen, Kunden massenhaft Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre zu erstatten. Das ergibt sich nach Einschätzung von Verbraucherschützern aus der nun bekannt gewordenen Begründung eines Urteils des Bundesgerichtshof (BGH) von April (Az.: XI ZR 26/20).

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), sagte am Montag: „Die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind unwirksam, und dafür gibt es auch keinen Vertrauensschutz.“

Müller erwartet, dass Banken und Sparkassen „unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen“. Der VZBV geht davon aus, dass diese Ansprüche angesichts der Verjährungsfrist mindestens drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Allerdings müssen die Kunden selbst aktiv Rückzahlungen fordern.

Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Banken und Sparkassen Gebühren nicht mehr so einfach erhöhen können wie bisher (Az.: XI ZR 26/20). Die gängige Praxis, dass höhere Preise gelten, wenn ein Kunde innerhalb einer bestimmten Frist nicht widerspricht, ist damit hinfällig. Unklar war bislang aber unter anderem noch, ob Verbraucher auch Rückzahlungen erhalten können.

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In der Finanzbranche galt das BGH-Urteil als Überraschung. Es hat für große Aufregung gesorgt, einige Geldhäuser setzten eigentlich geplante Gebührenerhöhungen zumindest vorerst aus. Die Finanzaufsicht Bafin warnte, dass die Folgen des Urteils „richtig teuer“ für betroffene Banken werden könnten und sie womöglich die Hälfte des Jahresüberschusses koste.

Kunden können mögliche Forderungen prüfen

Zahlreiche Geldhäuser nutzten für Gebührenerhöhungen bisher weit verbreitete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das bedeutet, die Zustimmung der Kunden gilt, wenn sie binnen einer bestimmten Zeit – oft sechs Wochen – nicht widersprechen

Diese „stillschweigende Zustimmung“, im Fachjargon auch „Zustimmungsfiktion“, impliziert auch: Ist ein Kunde nicht mit der angekündigten Änderung einverstanden, kann er in einem genannten Zeitraum fristlos und kostenfrei kündigen.

Der VZBV hält ein solches Vorgehen seit mindestens 2016 für rechtlich nicht haltbar. Er hat daher diverse Klagen gegen Banken angestrengt, unter anderem gegen die Postbank. Dieser Fall wurde auch vor dem BGH verhandelt. Die Postbank wollte sich am Montag nicht äußern, sie prüft die Urteilsbegründung noch.

AGB der Postbank

Vor dem Bundesgerichtshof durchgefallen.

(Foto:&#160dpa)

Als Begründung für die Klagen führen Verbraucherschützer die zahlreichen Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre an. Wie das Statistische Bundesamt im Oktober mitteilte, stiegen die Gebühren innerhalb von vier Jahren, von 2015 bis 2019, um insgesamt 25 Prozent. Damit liegt der Preisanstieg bei Girokonten deutlich über der Inflationsrate.

Wenn Banken bei Gebührenerhöhungen auf die stillschweigende Zustimmung gesetzt hatten, haben Kunden laut VZBV nun grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung. Das bedeutet auch: Nicht alle Bankkunden können verlangen, dass ihnen Preiserhöhungen erstattet werden.

David Bode, Rechtsreferent des VZBV, rät Verbrauchern daher, ihre Kontoverträge auf die Klauseln hin zu prüfen, die der BGH sich nun angeschaut habe. „Dann sollten sie ihre Unterlagen daraufhin untersuchen, ob und welche Vertragsänderungen und Entgelterhöhungen in den vergangenen Jahren stattgefunden haben“, sagt Bode.

Anschließend könnten Verbraucher entsprechende Rückerstattungsforderungen an ihre Bank stellen. Für die Prüfung ihrer Unterlagen und Ansprüche können Verbraucher sich an die Verbraucherzentralen wenden.

Künftige Gebührenerhöhungen werden komplizierter

Auch andere Juristen gehen davon aus, dass betroffene Kunden und Kundinnen im Fall von Änderungen über die AGB Rückerstattungen selbst fordern müssen. Patrick Rösler, Chef der FCH-Gruppe, die als Beratungsgesellschaft und Verlag tätig ist, sagt: „Die Banken müssen nicht von sich aus zurückerstatten.“ Der Kunde habe einen Anspruch, den er geltend machen müsse. Rösler, der auch Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule ist, verweist dabei auf Paragraf 812 Bürgerliches Gesetzbuch (ungerechtfertigte Bereicherung).

Die Stiftung Warentest zog schon direkt nach dem Urteil den Schluss, dass Rückforderungen möglich seien – nicht nur durch Postbankkunden, sondern durch alle Kunden, deren Banken entsprechende Klauseln verwendet haben. Das gelte für Kontoführungsgebühren, aber auch für Überweisungsentgelte, Kartengebühren sowie Entgelte, die aufgrund eines nicht mehr erreichten Mindestgehaltseingangs oder Depot- und Ordergebühren erhoben worden seien.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, die gemeinsame Interessenvertretung von Banken und Sparkassen, sieht das anders. Sie hält mögliche Rückzahlungen für eine Frage „des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Bank“.

Durch die BGH-Entscheidungen müssen die Geldhäuser nicht nur mit Rückzahlungen rechnen. Auch künftige Gebührenerhöhungen werden komplizierter. Hier bringt die Urteilsbegründung ebenfalls mehr Klarheit.

Patrick Scholl, Partner der Kanzlei Mayer Brown, zufolge schließt der BGH zwar Entgelterhöhungen ohne Zustimmung des Kunden nicht grundsätzlich aus, knüpft dies aber an strenge Voraussetzungen. Erstens müsse der mögliche Umfang der Vertragsänderung „klar und beschränkt sein“. „Zweitens müssen Preis und Leistung auch nach der Entgelterhöhung in einem angemessenen Verhältnis stehen.“ Bei darüber hinausgehenden Änderungen sei die Zustimmung des Kunden erforderlich.

So gehen Geldhäuser bereits bei der Einführung von Minuszinsen vor. Hier ist Konsens in der Branche, dass Banken dafür die explizite  Einwilligung der Bestandskunden brauchen. Allerdings greifen die sogenannten Verwahrentgelte auch nur für einen kleinen Teil Kunden, meist oberhalb bestimmter Freigrenzen von beispielsweise 50.000 oder 100.000 Euro auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto.

Mehr: Zinsdruck der EZB: Deutsche Banken wehren Kundengelder ab.

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BGH-Urteil: Gebührenerhöhungen beim Girokonto: Viele Verbraucher können Rückzahlungen fordern - Handelsblatt
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Das sind Teslas Top-Manager in Deutschland – viele kommen von Daimler - Business Insider Deutschland

Die Baustelle der Tesla Gigafactory.
Die Baustelle der Tesla Gigafactory.
picture alliance / Jochen Eckel | Jochen Eckel
  • Immer mehr Top-Ingenieure wechseln von Daimler zu Tesla – auch durch das attraktive Abfindungsprogramm bei Daimler, das in die Zeit der Personalsuche bei Tesla fällt.
  • Mittlerweile verdichtet sich der Eindruck, dass immer mehr Führungspositionen bei der Tesla-Fabrik mit ehemaligen Daimler-Managern gefüllt werden.
  • Der US-Konzern versucht diesen Eindruck gekonnt zu vermeiden – und löscht sogar Stellenausschreibungen, in denen die Daimler-Manager explizit genannt werden

Manchmal meint es der Zufall gut mit einem – in diesem Fall mit Tesla. Der US-Autobauer sucht für seine Fabrik in Grünheide tausende Mitarbeiter, für fast alle Positionen. Zur gleichen Zeit baut Daimler weltweit 10.000 Stellen ab und zahlt deutschen Top-Ingenieuren saftige Abfindungen von bis zu 275.000 Euro. Ein goldener Handschlag, den viele Daimler-Mitarbeiter dankend annehmen und sich anschließend bei Tesla bewerben. Business Insider hat mit zahlreichen Bewerbern gesprochen, für sie ist es die Chance eines Neuanfangs.

Daimler kommt vielen von ihnen vor wie eine große Behörde, ein riesiger Tanker, in dem sich grundlegender Wandel nur schwer vorantreiben lässt. Tesla ist für sie das Gegenteil: agiler, schneller, improvisierter – fast wie ein Startup.

Viele Ex-Daimler-Manager in Top-Positionen in Grünheide

Mittlerweile verdichtet sich das Bild, dass viele Führungspositionen in Grünheide mit ehemaligen Daimler-Managern besetzt werden. Einige prominente Beispiele: Tristan Trémoliers war bis November vergangenen Jahres Daimler-Projektleiter Produktion in Peking – und ist im gleichen Monat gewechselt zu Tesla als „Associate Manager“ in der General Assembly.

Milan Peric ist ein weiterer wichtiger Zugang von Daimler. Er hat 31 Jahre bei den Stuttgartern gearbeitet, zuletzt als „Senior Manager Production“ in Berlin. Nun ist er seit November ebenfalls „Associate Manager“ bei Tesla.

Marcel Jost war bei Daimler zuletzt „Head of Safety and Enviromental Managment“ in Stuttgart, seit März ist er der Senior Quality Manager in der General Assembly in der Gigfactory von Tesla. Auch Jost war einige Jahre für Daimler in China tätig.

Der prominenteste Zugang ist wohl René Reif, der ehemalige Leiter des Daimler-Motorenwerks in Berlin-Marienfelde. Die Belegschaft im Werk soll drastisch zusammengekürzt werden. Reif zeigte sich einige Wochen vor seinem Abgang vor der Belegschaft kämpferisch, er werde sich gegen den Stellenabbau stemmen. Kurze Zeit später war er weg. Die IG-Metall und seine ehemaligen Mitarbeiter waren „stinksauer“, wie sie Business Insider berichtet haben. Reif soll sich mit einer SMS von der Belegschaft verabschiedet haben.

Eine Etage höher: Mit Harald Schlarb ist wohl einer der höherrangigen Manager von Daimler zu Tesla gewechselt. Schlarb war bei Daimler zuletzt „Manager of Industrial Construction Projects“, mittlerweile ist er der „Planning Lead“ in Grünheide. Schlarb hat ähnlich wie Trémoliers viele Jahre für Daimler in China gearbeitet.

Tesla mauert, wenn es um Interna geht

Tesla versucht allerdings penibel zu vermeiden, dass Interna aus der Fabrik in die Öffentlichkeit geraten. Eine Recruiterin von Tesla hat auf dem Karriere-Netzwerk LinkedIn einen Post geteilt, in dem sie um Schichtleiter für Prozesstechnik in Grünheide warb. Sie erwähnte, wer bereits zu dem Team gehört. Das „Teslamag“ berichtete. Nur wenige Stunden später ist der Post wieder verschwunden.

Der US-Autobauer steht schon länger in dem Ruf, neben dem Chef Elon Musk keine anderen prominenten Gesichter in der Öffentlichkeit zu dulden. Und über Vorgänge innerhalb der Fabrik schweigt sich der Autobauer grundsätzlich aus. Es sei denn, der Eindruck entsteht, dass eine gewisse Fraktion, wie in diesem Fall die Daimler-Manager, an zu viele Machtpositionen kommen. Dann zerstreut das Unternehmen diesen Eindruck. Das „Teslamag“ hat am Donnerstag aus Tesla-Kreisen erfahren, dass die Zahl der Neuzugänge von Telsa nicht allzu hoch seien. „Man wolle aus Tesla ja kein Daimler machen.“

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Besteuerung der Rente: Warum werden viele Renten zweimal besteuert? - ZEIT ONLINE

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat am Montag sein Urteil zur Doppelbesteuerung von gesetzlichen und privaten Renten verkündet – und die Klagen abgewiesen. Gleichwohl forderte das Gericht Änderungen an der Besteuerung von Renten. Wir erklären, worum es geht und warum eine Lösung, die fair für alle ist, nicht so einfach ist.

Alle Fragen im Überblick:

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Was hat der Bundesfinanzhof entschieden?

Der Bundesfinanzhof hatte über zwei Klagen zu entscheiden, in denen die Klagenden meinten, dass sie zu Unrecht doppelt besteuert würden. In den konkreten Fällen sahen die höchsten Finanzrichterinnen und Finanzrichter aber keine doppelte Besteuerung und schlossen sich somit den Vorinstanzen an, welche die Klagen bereits abgewiesen hatten. Richtungweisend war der Urteilsspruch dennoch: Denn das Gericht fordert Änderungen an der Besteuerung von Renten, andernfalls drohe künftigen Rentenjahrgängen nach der geltenden Regelung tatsächlich eine doppelte Steuerlast bei den Altersbezügen. Vor allem der Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlenden zusteht, müsse bei der Besteuerung der Alterseinkünfte ausgeklammert werden, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dürften nicht einbezogen werden. Der BFH machte dem Gesetzgeber damit erstmals konkrete Vorgaben, wie eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden kann.  

Was ändert sich jetzt?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach der Bundestagswahl auf niedrigere Steuern hoffen. In der kommenden Legislaturperiode soll zusammen mit der Reform der Einkommensteuer nun auch die Besteuerung der Rentenbeiträge geändert werden. Das kündigte SPD-Staatssekretär Rolf Bösinger direkt nach dem Urteil am Montag an. Eine mögliche Lösung ist nach Bösingers Worten, die bislang für 2025 vorgesehene volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge früher umzusetzen. "Das werden wir uns jetzt genau ansehen und prüfen, welche Auswirkungen dies haben wird", sagte Bösinger. 

Der Bundesfinanzhof hat über zwei Einzelfälle entschieden. Worum ging es genau?

Im ersten Fall klagten ein Zahnarzt und seine Frau. Der Mann ging 2009 in Rente und hat seitdem Anspruch auf eine gesetzliche Rente, eine Rürup-Rente für Selbstständige und weitere private Renten. Er argumentierte, dass er doppelt besteuert werde und verlangte für das Klagejahr 2009 860 Euro zurück. Tatsächlich hatte das Finanzamt für dieses Jahr eine Doppelbesteuerung in Höhe von 100 Euro festgestellt. Angesichts einer Summe von fast hunderttausend Euro, auf die der Mann Einkommensteuer zahlen musste, sah das Finanzamt diesen Betrag aber als Bagatelle an und erstattete den Betrag nicht zurück. 

Im zweiten Fall hatten ein Steuerberater und dessen Frau geklagt. Der Mann zahlte zunächst gesetzlich und später freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein; er muss diese Rente nun versteuern. Er kritisierte, dass er die Beiträge aus seinem Nettoeinkommen geleistet hatte – und später aber der steuerpflichtige Anteil seiner Rente bei 54 Prozent lang, er also doppelt besteuert wurde. Bei diesem Fall stellte sich auch die Frage, wie die vielen Steuerfreibeträge, Pauschalbeträge oder Beiträge etwa zur Krankenversicherung angesetzt werden können und welche Rolle diese bei der Doppelbesteuerung spielen.

Was ist überhaupt eine Doppelbesteuerung?

Eine doppelte Besteuerung liegt vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder zum Teil aus bereits versteuertem Einkommen leisten und sie später, in der Auszahlphase, auf die Renten ebenfalls noch einmal Steuern zahlen müssen. Letztlich sind dann die Beiträge höher als der steuerfreie Teil der Renten. Und das ist verfassungswidrig. Die Frage bezieht sich dabei nicht nur auf gesetzliche Renten, sondern auch auf private, die sehr viel häufiger aus dem bereits versteuerten Nettogehalt angespart werden.

Seit wann gibt es das Problem und wie war es früher?

Bis 2005 waren Rentenauszahlungen steuerfrei, dafür wurden aber die Beiträge aus dem versteuerten Gehalt gezahlt. Die meisten Rentnerinnen und Rentner mussten also gar keine Steuern mehr zahlen. Steuern fielen allenfalls auf den sogenannten Ertragsanteil der Renten an, also etwa auf die Zinsen der einbezahlten Beiträge. Doch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 zog einen Systemwechsel nach sich: Die Verfassungsrichter sahen eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmerinnen und Beamten. Die Staatsbediensteten mussten auf ihre Pensionen nämlich voll Steuern zahlen. Bis 2005 sollte es daher für die gesetzliche Rente eine Neuregelung geben – die vorgelagerte Besteuerung wurde abgeschafft, die nachgelagerte Besteuerung eingeführt.

Und wo liegt nun das Problem?

Der Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung konnte nicht einfach zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2005 erfolgen. Das hätte dazu geführt, dass alle, die in jenem Jahr oder danach in den Ruhestand gingen, sofort von einer Doppelbesteuerung betroffen gewesen wären – die ja eben verfassungswidrig ist. Außerdem wollte die rot-grüne Bundesregierung damals nicht sofort alle Rentenbeiträge mit einem Schlag von der Steuer befreien – das wäre zu teuer gewesen. Die Lösung war eine sehr lange Übergangszeit, um den Systemwechsel zu schaffen. Dieser sieht 20 Jahre bei den steuerlichen Entlastungen für die Rentenbeiträge vor und 35 Jahre steigende Belastung bei der Steuer auf die Renten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass doppelte Steuern anfallen.

Im Detail ist das allerdings kompliziert. Konkret müssen die Beitragszahlenden seit 2005 Jahr für Jahr etwas weniger Steuern auf ihre Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen, bei den Rentnerinnen und Rentnern steigt hingegen pro Jahr der prozentuale Anteil der Rente, auf den Steuern zu zahlen ist. Von 50 Prozent im Jahr 2005 auf 100 Prozent im Jahr 2040. 

Was schon kompliziert genug klingt, wird aber noch komplexer: Denn bei den Rentnern kommt es auf das konkrete Jahr des Rentenbeginns an. Wer etwa 2005 in den Ruhestand ging, muss die Hälfte der Rentenzahlungen im Jahr versteuern. Wer 2020 Rentner wurde, muss schon 80 Prozent versteuern. Der steuerfreie Anteil wächst aber nicht mit jeder Rentenerhöhung auf die gesamte Rentensumme – vielmehr bleibt er gleich. Wer etwa im Jahr 2005 in Rente ging und insgesamt 18.000 Euro Rente im Jahr bekam, der durfte 9.000 Euro als steuerfrei behalten. Wer 2020 Rentnerin wurde und ebenfalls 18.000 Euro im Jahr an Rentenzahlung erhält, bekommt nur 3.600 Euro (20 Prozent) steuerfrei. Und damit nicht genug: Die steuerfreie Summe der Jahresrente aus dem Jahr des Rentenbeginns bleibt als individueller Rentenfreibetrag ein Leben lang bestehen. Mit jeder Rentenerhöhung, die ja letztlich oft nur eine Anpassung an die Inflation ist, steigt somit aber die Steuerlast auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente. 

Ein Problem ist das Verfahren für die heute 40- bis 50-Jährigen: Die meisten werden ab Rentenbeginn 100 Prozent ihrer Alterseinkünfte versteuern müssen. Die Beitragszahlenden können aber erst ab dem Jahr 2025 die Beiträge zur Rentenversicherung voll steuerlich absetzen. Diese Generation sorgt in der Regel auch seit vielen Jahren privat vor – meist aus dem Nettoeinkommen. Für die heutigen Beitragszahlenden ist eine Neuordnung also angebracht.

Wie kann man feststellen, ob man von einer doppelten Rentenbesteuerung betroffen ist?

Die Berechnung ist gar nicht so einfach – tatsächlich muss man eine Gesamtbetrachtung vornehmen. Das bedeutet, dass man die steuerfreien Rentenzahlungen, die man bis zum Lebensende erwartet, allen versteuerten Beiträgen zur Rentenversicherung gegenüberstellt. Dafür muss man also wissen, wie viel Geld man aus versteuerten Einkommen in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Das findet man in den Steuerbescheiden und den vorliegenden Daten für Altersaufwendungen. Aber woher weiß man, wie viel Rente man bis zum Lebensende erwarten kann? Niemand weiß schließlich, wann er oder sie sterben wird. Für eine Überprüfung rechnet man mit den für seinen Jahrgang üblichen Sterbetafeln, die beispielsweise auch die Deutsche Rentenversicherung für ihre Berechnungen benutzt. Wenn der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die Summe der versteuerten Rentenbeiträge, wurde man doppelt besteuert.

Aber es wird sogar noch komplizierter: Denn nach der bisherigen Regelung müssen auch weitere Steuervergünstigungen berücksichtigt werden. Der Staat etwa rechnet derzeit auch den Grundfreibetrag mit, wenn es um die Frage der steuerfreien Rentenzahlungen geht. Nur: Der Grundfreibetrag steht ja allen Steuerpflichtigen zu. Er soll das Existenzminimums absichern und dürfe nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden, argumentiert nun der BFH im aktuellen Urteil. Herangezogen werden auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die alle Steuerzahlenden absetzen können. Zieht man diese Summen ab, ist eine Doppelbesteuerung sehr viel schneller erreicht. 

Wie viele Rentnerinnen und Rentner sind betroffen?

In Deutschland gibt es rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner – aber nicht alle sind von einer Doppelbesteuerung betroffen. Bisher gibt es rund 142.000 Verfahren vor Finanzgerichten, in denen eine doppelte Besteuerung überprüft werden soll, denn dies muss bislang individuell nachgewiesen werden. Vor allem scheinen derzeit Selbstständige betroffen zu sein. Der Grund ist simpel: Sie haben einen Großteil ihrer Alterseinkünfte aus dem Nettoeinkommen geleistet. In den meisten derzeit vor den Gerichten anhängigen Fällen handelt es sich um Ruheständler, die vergleichsweise wohlhabend sind und Rentenzahlungen sowohl aus der gesetzlichen als auch aus verschiedenen privaten Vorsorgeprodukten erhalten. Bei heutigen Rentnerinnen und Rentnern tritt eine Doppelbesteuerung ja erst auf, wenn sie sehr hohe Beiträge in der Erwerbsphase gezahlt haben und zudem heute als Ruheständler ebenfalls sehr viele Steuern zahlen müssen. Dafür ist aber auch ein entsprechend hohes Einkommen nötig.

Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung künftig vermeiden?

Genau das muss nun der Gesetzgeber klären, denn der Bundesfinanzhof hat dem Bundesfinanzministerium eine Änderung der bisherigen Praxis nahegelegt. Eine Antwort wird die nächste Bundesregierung beschäftigen. Das SPD-regierte Bundesfinanzministerium kündigte bereits an, möglicherweise nach der Wahl die vollständige Steuerbefreiung der Beiträge vorzuziehen. Denkbar wäre auch, dass etwa eine Bagatellgrenze eingeführt wird. Dann könnte eine Doppelbesteuerung bis zu einer bestimmten Größenordnung rechtmäßig sein. Es könnten auch neue Rechenwege für die Besteuerung vorgegeben werden und das Alterseinkünftegesetz geändert werden. Oder: Die Übergangsregelung wird so angepasst, dass sofort alle Beiträge steuerfrei sind und bei der Besteuerung der Renten die Belastung in Halb-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2060 ansteigt. Viele Expertinnen und Experten glauben, dass es dann zu keinen Doppelbesteuerungen kommen könnte.

Schon heute rechnet das Bundesfinanzministerium damit, dass eine Änderung der bestehenden Regel bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr kosten könnte, weil die Steuereinnahmen sinken

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Besteuerung der Rente: Warum werden viele Renten zweimal besteuert? - ZEIT ONLINE
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Zeitarbeit bringt viele Einwanderer in Arbeit - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Für Migranten und Bewerber ohne Berufsabschluss sind die Hürden auf dem Weg in Arbeit oft besonders hoch. Das gilt erst recht in der Corona-Krise. Der Anteil der Arbeitslosen in diesen Personengruppen ist laut amtlicher Statistik drei- bis viermal so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Eine Branche aber erweist sich immer stärker als Beschäftigungsmotor für sie: die Zeitarbeit. Mehr als 40 Prozent der Beschäftigten dort sind mittlerweile ausländische Staatsbürger, fast 30 Prozent sind Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Und selbst im Krisenjahr 2020 sind diese Anteile weiter gewachsen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP), die der F.A.Z. vorliegen.

Der Anteil der Arbeitnehmer mit ausländischem Pass unter den Zeitarbeitskräften in Deutschland hat sich demnach von unter 20 Prozent im Jahr 2013 auf 42,2 Prozent im September 2020 mehr als verdoppelt. Ein Jahr zuvor, also vor der Pandemie, waren es noch knapp unter 40 Prozent gewesen. Insgesamt sind derzeit rund 650.000 Menschen über Zeitarbeitsfirmen angestellt. Einen Höchststand von rund einer Million Beschäftigten hatte die Branche im Jahr 2018 erreicht. Im gesamten Arbeitsmarkt sind rund 13 Prozent der Arbeitnehmer Ausländer (2013: 8 Prozent). Das Gastgewerbe hatte bis 2017 mit einem Drittel den im Branchenvergleich höchsten Ausländeranteil gehabt.

Kritik von Grüne, SPD und Linke

Kräftig gestiegen ist in der Zeitarbeit zugleich der Anteil der Beschäftigten ohne Berufsabschluss. Er hat sich von knapp 22 Prozent im Jahr 2013 auf 29,3 Prozent erhöht. Im Gesamtarbeitsmarkt liegt dieser Anteil derzeit bei knapp 13 Prozent, er ist seit 2013 nur geringfügig gestiegen. An zweiter Stelle hinter der Zeitarbeit liegt in diesem Vergleich ebenfalls das Gastgewerbe. Dort hat sich der Anteil der Beschäftigten ohne Berufsabschluss seit 2013 von 17 Prozent auf 22 Prozent erhöht. Die Auswertungen des BAP stützen sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Für den Zeitarbeitsverband sind sie ein klarer Beleg dafür, dass seine Branche eine bedeutsame Funktion als „Integrationsdienstleister“ wahrnehme. „Sie ermöglicht auch den Personen einen Zugang zur Arbeit, die es schwer haben, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, schreibt der BAP in seiner Analyse. Er wendet sich damit auch gegen die verbreitete Kritik an der Zeitarbeit als flexibler Beschäftigungsform.

Vor allem Grüne, SPD und Linke sehen darin weniger eine Einstiegshilfe, sondern eher ein Mittel, um Löhne zu drücken und Risiken auf Arbeitnehmer abzuwälzen. Sie wollen daher die Zeitarbeit nach der Bundestagswahl weiter beschränken. Ob die bisher als Zeitarbeiter tätigen Ausländer und Geringqualifizierten dann automatisch eine andere, mindestens gleichwertige Anstellung finden würden, ist jedoch umstritten. Der BAP betont mit einer weiteren Auswertung die Rolle der Zeitarbeit als Sprungbrett für Berufseinsteiger: Auch der Anteil der jüngeren Beschäftigten bis 25 Jahre ist dort mit 16,7 Prozent höher als in allen anderen Branchen.

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Sunday, May 30, 2021

Bürgermeisterwahl: Viele Bewerber für New Yorks Spitze - tagesschau.de

Stand: 31.05.2021 05:00 Uhr

Gleich 15 Kandidaten bewerben sich auf das Bürgermeisteramt in New York. Wer sich durchsetzt, kommt wahrscheinlich aus den Reihen der Demokraten - und übernimmt eine Stadt mit vielen Problemen.

Von Christiane Meier, ARD-Studio New York

Wer wird New York aus der Corona-Krise führen, und vor allem wohin genau soll die Reise gehen? Das werden vermutlich die demokratischen Bewerber unter sich ausmachen, denn Republikaner haben in New York City kaum eine Chance - und der amtierende "Mayor" Bill de Blasio darf nach zwei Amtszeiten nicht wieder antreten. Deshalb gilt die demokratische Vorwahl am 22. Juni, also lange vor der Bürgermeisterwahl, als entscheidend.

Christiane Meier
Christiane Meier ARD-Hauptstadtstudio

Ganze 15 Kandidatinnen und Kandidaten fühlten sich berufen, anzutreten - und noch immer ist das Feld nicht geklärt. Die Kassen der Bewerber sind gut gefüllt, reiche Unternehmer und Geschäftsleute halten ihre Kandidaten über Wasser, die Gewerkschaften ebenso. Und sogar die "New York Times" glaubt, Farbe bekennen zu müssen und spricht sich für eine Kandidatin aus.

Metropole mit drängenden Problemen

Für New York geht es um alles. Die Stadt ist von den Folgen der Pandemie noch immer schwer traumatisiert, und auch wenn mit den hohen Impfquoten das Leben scheinbar mit Macht zurückkommt, ist die wirtschaftliche Lage immer noch ein Desaster. Wer also schafft neue Jobs? Wer setzt die Forderungen der Bewegung "Black Lives Matter" (BLM) um? Und wer erweckt die Bürotürme wieder zum Leben, nachdem viele Firmen zunehmend auf Home Office setzen?

Auf der Suche nach Charisma und Programm

Da wäre Eric Adams, schwarzer Stadtteilchef von Brooklyn, der durch BLM enorm an Profil gewinnen konnte. Der ehemalige Polizist wollte einst die Polizei von innen reformieren, so sagt er jedenfalls, jetzt will er es lieber von oben tun. Den Slogan "defund the police" - "entzieht der Polizei die Finanzmittel", die auf den BLM-Kundgebungen immer wieder erhoben wurde, macht er sich aber nicht zu eigen. Er gilt als eher konservativer Demokrat, die Linke ist folglich nicht sehr glücklich mit ihm. Auch sein Charisma hält sich in Grenzen, aber dennoch wird dem 60-Jährigen der Sieg zugetraut.

Bringt seine Erfahrungen in der Stadt und in der Polizei in den Wahlkampf ein: Eric Adams Bild: AFP

Noch vor ihm in den Umfragen liegt Andrew Yang, Sohn taiwanesischer Immigranten. Als seine Partei vor der jüngsten Präsidentschaftswahl einen Kandidaten suchte, war er der beliebte Underdog, bekam kurzzeitig große Aufmerksamkeit. Wofür der jüngste Bewerber inhaltlich steht, ist nicht sofort ersichtlich - er gibt sich linksliberal und will mit frischen Ideen die Stadt nach vorne bringen. Im Präsidentschaftswahlkampf fiel er vor allem mit seinem Einsatz für ein allgemeines Grundeinkommen auf. Davon hat er sich inzwischen wieder verabschiedet.

Noch schlimmer: Einer seiner Wahlkampfmanager landete einen peinlichen Versprecher - oder war es doch die Wahrheit? Er sagte über Andrew Yang, dieser sei ein leeres Gefäß, deshalb könne man ihn gut mit Ideen füttern. Yangs Stern scheint derzeit etwas zu sinken, aber noch ist das Rennen völlig offen.

Andrew Yang verfügt als ehemaliger Präsidentschaftsbewerber über überregionale Bekanntheit - wofür er steht, ist nicht jedem klar. Bild: REUTERS

Eine Macherin im Aufwind

Nummer drei und derzeit in einigen Umfragen sogar Nummer eins ist Kathryn Garcia, die einst unter dem derzeitigen Bürgermeister Bill de Blasio New Yorks Müllberge wegorganisieren musste. Eine Macherin, die sich in den Tiefen und Untiefen der Administration bestens auskennt und während der Corona-Krise zudem die Verteilung von Mahlzeiten an bedürftige New Yorker organisierte.

Durch revolutionäre Ideen ist sie nicht aufgefallen, aber sie kennt die Stadt wie kaum jemand. Überraschend hat sie das "endorsement", also die Unterstützung der "New York Times" und der "New York Post" bekommen - das verlieh ihrer Kampagne zusätzlichen Schub.

Kathryn Garcia hat das Momentum auf ihrer Seite - nicht zuletzt wegen der Unterstützung wichtiger Medienhäuser der Stadt. Bild: AFP

Dahinter liegt derzeit Scott M. Stringer, als Rechnungsprüfer der Stadt ein klassischer Insider, der von einigen Progressiven unterstützt wurde, bis ihm sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden. Seither ist sein Rückhalt geringer, auch wenn die Anschuldigungen nicht bewiesen sind.

Weitere, ebenfalls als linke Kandidatinnen eingestufte Bewerber sind die TV-Kommentatorin Maya Wiley und Dianne Morales - beide Kandidaturen gelten derzeit als wenig aussichtsreich.

Viele Bewerber, viel Bewegung

Fünfzehn Bewerber für einen Job: Da braucht man vielleicht in der 8,5-Millionen-Stadt nur wenige Hunderttausend Stimmen. Auch deshalb ist das Rennen nicht gelaufen. In den letzten vier Wochen vor der Wahl wird nochmal richtig aufgedreht.

Auch den vermeintlichen "Frontrunnern" wird mittlerweile mulmig, denn die Umfragen sind unübersichtlich und ungenau, ein klarer Favorit ist nicht zu erkennen. Einer der Gründe dafür ist das neue Wahlsystem bei den Demokraten: Denn in New York dürfen die Wähler künftig eine Reihenfolge der Kandidaten festlegen - bis zu fünf Bewerber dürfen abgestuft eine Stimme bekommen.

Ein Auszählungsmarathon soll durch eine neue Software verhindert werden, dennoch könnte es eine Woche dauern, bis das Ergebnis vorliegt. Wer bei den Demokraten gewinnt, wird im demokratischen New York dann mit größter Wahrscheinlichkeit Bürgermeister.

 

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Viele gemeinsame Projekte - Westfalen-Blatt

Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik beiderseits der Weser hielten spannende Impulsvorträge. Was gibt es bereits an Kooperationen und was könnte zwischen den Städten zukünftig verbessert werden?

Der Unternehmer und Mitwirker am Corveyer Programm, Carl Otto Künnecke, lobte das miteinander reden und erinnerte daran, dass es in seiner holzmindener Ratszeit oft ein unverständliches Gegeneinander zwischen den Städten gegeben habe. „So wollten einige Ratsvertreter Höxter nicht beim Einsatz für das Weltkulturerbe in Corvey unterstützen, weil Holzminden davon nichts habe. Dieses engstirnige Denken muss sich ändern.“

Gemeinsamer Innovations- und Zukunftsraum

Von außen betrachtet seien Höxter und Holzminden für die Wirtschaft ein gemeinsamer Innovations- und Zukunftsraum. Dies sah auch Jan Schametat vom gemeinsamen Zukunftszentrum Holzminden-Höxter so und wies auf viele Beispiele der Kooperationen insbesondere zwischen den beiden Fachhochschulstandorten an der Weser hin. „So viele gemeinsame Projekte an einer Landesgrenze von Berufsschulkooperationen bis hin zum gemeinsamen Einsatz gegen die Weserversalzung oder die Atommüllplanung in Würgassen gibt es selten“, erläuterte Ludger Roters von den Grünen im Stadtrat Höxter.

Der neue Bürgermeister von Höxter, Daniel Hartmann, warb für die Landesgartenschau als Gewinn für die ganze Region. Sie sei nicht nur für den Tourismus und die nachhaltige Stadtentwicklung, sondern auch für das Image der Weserregion von hoher Bedeutung. Höxter habe ein starkes Interesse an mehr Kooperationen zwischen den Räten und Bürgermeistern. „Nur gemeinsam finden wir auch bei den Landesregierungen in Düsseldorf und Hannover Gehör.“

Niedersachsens Ex-Agrarminister Christian Meyer lobte das nachhaltige Konzept in Höxter und wies darauf hin, dass es mit Bad Iburg in seiner Amtszeit eine sehr erfolgreiche Gartenschau gegeben habe, von der man lernen könne. Fraktionssprecher Alexander Titze regte unter anderem an, neben einer Verbesserung der Zugtakte Holzminden-Höxter auch den Stadtbusverkehr besser zu verzahnen und nicht nur für die Landesgartenschau auszubauen. Die Städte sollten gemeinsam dafür wirken, wieder eine Schiffsverbindung zwischen Höxter und Holzminden zu etablieren.

Gemeinsame Verwaltung und Akquise bringt starke Vorteile durch günstige Gebühren

Mit den Geschäftsführern der Weserstadtwerke-Service GmbH, Thorsten Welling und Matthias Bieler, gibt es erstmals eine grenzüberschreitende Kooperation bei der Gas- und Wasserversorgung. Sowohl Technik, Reparaturen als auch die gemeinsame Verwaltung und Akquise bringe starke Vorteile durch mehr Experten und günstige Gebühren beiderseits der Weser. Die gemeinsame Gesellschaft von Höxter und Holzminden habe sich sehr bewährt und könne weitere Kooperationen anbieten.

Der grüne Bundestagskandidat Helge Limburg zeigte sich begeistert über die vielen Kooperationen an einer Landesgrenze. Dies müsse auch vom Bund mehr unterstützt werden. So gebe es zwar Extra-Fördermittel für grenzüberschreitende Projekte an Bundesgrenzen, aber nicht für Kooperationen an Landesgrenzen. „Dabei ist unsere Weser ein verbindendes Element und unsere zwei starken Städte Höxter und Holzminden sind verstärkt aufeinander angewiesen.“

Carl Otto Künnecke, der sich später zur Grünen-Veranstaltung zugeschaltet hatte, verwies auf die Präambel des gemeinsamen Corveyer Programms von 2014: „Auf beiden Seiten der Weser tragen wir Verantwortung für die Zukunft unserer Region. An uns allein liegt es, ob unsere Kinder und Enkelkinder auch später noch Arbeit, Wohlstand und eine lebens- und liebenswerte Heimat vorfinden werden. Diese Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam über Länder- und Kreisgrenzen hinweg meistern. Wir sind uns bewusst, dass nur eine aktive und lebendige Zusammenarbeit aller die Chance bietet, die augenblickliche Situation auf beiden Seiten der Weser nachhaltig zu verbessern. Dazu bedarf es Mut, Unterstützung und Engagement aller Beteiligten aus Unternehmen, Verbänden, Wissenschaft und Politik.“

Der Moderator und Holzmindener Landtagsabgeordnete Christian Meyer lobte den Dialog und warnte vor Kirchturmdenken. „Wer alles allein machen will, ist irgendwann allein“, mahnte er. Die Veranstaltung sollte zeigen, dass in den Bereichen Natur, Tourismus, Radweg, Schiene, Straße, Wissenschaft, Energieversorgung, Klimaschutz und Wirtschaft viele positive Punkte für eine gemeinsame Kooperation entstehen. „Flüsse verbinden – Region ohne Grenzen“ solle das Motto sein. Als Konsequenz aus der Veranstaltung werden die grünen Ratsfraktionen einen gemeinsam abgestimmten Antrag sowohl in Höxter, als auch in Holzminden in die Räte einbringen. Das gemeinsame Ziel der Fraktionsvorsitzenden Ludger Roters und Alexander Titze ist mehr Zusammenarbeit mit Blick auf die Landesgartenschau zu initiieren.

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Doppelbesteuerung der Rente: Bundesfinanzhof verkündet Urteil – Für viele Menschen geht es um bares Geld - fr.de

  • Tanja Banner

    vonTanja Banner

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Ist die aktuelle Besteuerung der Rente rechtens? Fachleute und Senior:innen beklagen eine unzulässige Doppelbesteuerung. Nun urteilt der Bundesfinanzhof in München.

Frankfurt – Wenn am 31. Mai der Zehnte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in München zur mündlichen Urteilsverkündung schreitet, dann geht es für zahlreiche Menschen in Deutschland um bares Geld: Der BFH urteilt über zwei Fälle, in denen es um die Doppelbesteuerung der Rente in Deutschland geht – ein Thema, das viele Menschen betrifft und bei dem es schnell um zehntausende Euro gehen kann.

Das Thema ist komplex: 2005 wurde geändert, wie Renten in Deutschland besteuert werden. Schrittweise sollte von einer vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt werden.

  • Vorgelagerte Besteuerung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet – es wurden also bereits Steuern darauf bezahlt. Wird die Rente später ausgezahlt, ist sie in der Regel steuerfrei.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden aus dem steuerpflichtigen Einkommen geleistet, sind jedoch über einen Sonderausgabenabzug steuerfrei, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Wird die Rente ausgezahlt, ist sie steuerpflichtig. Für Rentner:innen ist diese Regelung meist ein Vorteil – denn in der Regel haben sie im Ruhestand niedrigere Steuersätze und müssen so weniger Rente zahlen als im Berufsleben.

Doppelbesteuerung der Rente: Übergangsregeln machen es kompliziert – und unfair?

Doch ganz so einfach ist es nicht, da die Personen, die nach 2005 in Rente gingen, ihre Rentenbeiträge noch nach den alten Regeln – also aus dem versteuerten Einkommen – bezahlt hatten. Übergangsregeln sollten dabei helfen, die Besteuerung der Renten in der Übergangszeit fair zu lösen. Seit 2005 werden die Ausgaben für die Rente Zug um Zug steuerfrei, während die Renteneinkünfte nach und nach besteuert werden. Jedes Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rententeils weiter, wer 2021 in den Ruhestand geht, muss 81 Prozent seiner Rente versteuern. Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, muss damit rechnen, dass die Rente voll versteuert wird. Ab 2025 können Rentenbeiträge voll steuerfrei eingezahlt werden.

Sind diese Regeln fair? Manche Rentner:innen und Fachleute vermuten eine Doppelbesteuerung der Rente in Deutschland, was bedeuten würde, dass die Ruheständler:innen zu viel Steuern zahlen müssen. Der Bundesfinanzhof hat über zwei Grundsatzverfahren zur Doppelbesteuerung der Rente verhandelt und wird am 31. Mai 2021 seine Urteile verkünden. Ursprünglich waren die Urteile bereits 2020 erwartet worden, doch durch die Corona-Pandemie kam es zu Verzögerungen.

Bundesfinanzhof (BFH) in München fällt Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente

Bereits 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Besteuerung so gestaltet sein muss, „dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird“. Zum Ende der Verhandlungen des Bundesfinanzhofs erklärte auch die Vorsitzende Richterin Jutta Förster: „Es darf in keinem einzigen Fall zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen“.

Doch nicht einmal die endgültige Definition der Doppelbesteuerung der Rente ist geklärt. Es gibt die gängige Variante, die auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2015 basiert und es gibt den Ansatz, den der Steuerberater Heinrich Braun und der Finanzmathematiker Klaus Schindler gewählt haben.

Zeitplan

Der Bundesfinanzhof in München verkündet die Urteile zu den Verfahren BFH, X R 20/19 und X R 33/19 am 31. Mai 2021 um 10.00 Uhr und um 11.00 Uhr.

Mögliche Doppelbesteuerung der Rente: Für Senior:innen kann es um zehntausende Euro gehen

Egal, wie der Bundesfinanzhof in der Frage der Doppelbesteuerung der Rente entscheiden wird: Für Rentner:innen kann es dabei schnell um mehrere zehntausend Euro gehen, die sie über die gesamte Rentenzeit möglicherweise zu viel an Steuern gezahlt haben, rechnet die Wirtschaftswoche vor. Derzeit sind nach Angaben der Bundesregierung aus dem April 2021 rund 142.000 Einsprüche gegen Steuerbescheide wegen einer möglichen Doppelbesteuerung der Renten bei den Finanzämtern eingegangen. In rund 135.000 der Fälle warte man die gerichtliche Klärung ab, während das Einspruchsverfahren ruht.

Während die FDP versucht hat, die Doppelbesteuerung der Rente zum Wahlkampfthema zu machen, betonte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP, es komme „zu keiner Doppelbesteuerung von Renteneinkünften“. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte im Bundestag, man gehe davon aus, „dass es weiter bei dem Grundsatz bleibt: Mehrfachbesteuerungen, Zweifachbesteuerungen gibt es nicht und soll es nicht geben.“ (Tanja Banner)

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Eine Neuinfektion und viele Impfungen im Landkreis Regen - Regen - Passauer Neue Presse

−Symbolbild: dpa
−Symbolbild: dpa

Eine neue Corona-Infektion meldet das Landratsamt Regen am Sonntag. Dabei handele es sich um eine Kontaktperson. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut RKI bei 25,8 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Im Landkreis Regen wurden inzwischen 33.945 Erst- und 15.958 Zweitimpfungen durchgeführt. Darin enthalten sind laut Landratsamt auch die 875 Impfungen, die bei einer Sonderaktion mit dem Vakzin von Johnson & Johnson im Regener Impfzentrum verabreicht wurden. Diese Impfungen werden als Zweitimpfungen gewertet, teilt das Landratsamt mit.

Die Zahl der im Landkreis Regen Infizierten seit Pandemiebeginn liegt bei 5506. 2453 Infektionen wurden alleine in diesem Jahr bislang registriert. Davon sind 2215 Personen wieder gewesen und aus der Quarantäne entlassen. 180 Menschen befinden sich aktuell in Quarantäne. Bislang sind 163 Personen an oder mit dem Coronavirus gestorben. Zwei Landkreisbrüger werden aktuell wegen einer Covid-Infektion stationär in einer Klinik behandelt. − red

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Erneut viele Proteste gegen Rechtsextremismus in Niedersachsen - NDR.de

Stand: 01.02.2024 13:31 Uhr Wegen des Treffens von Rechtsextremisten in Potsdam haben in Niedersachsen Hunderttausende gegen Rechtsextremi...