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Sunday, May 30, 2021

Doppelbesteuerung der Rente: Bundesfinanzhof verkündet Urteil – Für viele Menschen geht es um bares Geld - fr.de

  • Tanja Banner

    vonTanja Banner

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Ist die aktuelle Besteuerung der Rente rechtens? Fachleute und Senior:innen beklagen eine unzulässige Doppelbesteuerung. Nun urteilt der Bundesfinanzhof in München.

Frankfurt – Wenn am 31. Mai der Zehnte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in München zur mündlichen Urteilsverkündung schreitet, dann geht es für zahlreiche Menschen in Deutschland um bares Geld: Der BFH urteilt über zwei Fälle, in denen es um die Doppelbesteuerung der Rente in Deutschland geht – ein Thema, das viele Menschen betrifft und bei dem es schnell um zehntausende Euro gehen kann.

Das Thema ist komplex: 2005 wurde geändert, wie Renten in Deutschland besteuert werden. Schrittweise sollte von einer vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt werden.

  • Vorgelagerte Besteuerung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet – es wurden also bereits Steuern darauf bezahlt. Wird die Rente später ausgezahlt, ist sie in der Regel steuerfrei.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden aus dem steuerpflichtigen Einkommen geleistet, sind jedoch über einen Sonderausgabenabzug steuerfrei, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Wird die Rente ausgezahlt, ist sie steuerpflichtig. Für Rentner:innen ist diese Regelung meist ein Vorteil – denn in der Regel haben sie im Ruhestand niedrigere Steuersätze und müssen so weniger Rente zahlen als im Berufsleben.

Doppelbesteuerung der Rente: Übergangsregeln machen es kompliziert – und unfair?

Doch ganz so einfach ist es nicht, da die Personen, die nach 2005 in Rente gingen, ihre Rentenbeiträge noch nach den alten Regeln – also aus dem versteuerten Einkommen – bezahlt hatten. Übergangsregeln sollten dabei helfen, die Besteuerung der Renten in der Übergangszeit fair zu lösen. Seit 2005 werden die Ausgaben für die Rente Zug um Zug steuerfrei, während die Renteneinkünfte nach und nach besteuert werden. Jedes Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rententeils weiter, wer 2021 in den Ruhestand geht, muss 81 Prozent seiner Rente versteuern. Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, muss damit rechnen, dass die Rente voll versteuert wird. Ab 2025 können Rentenbeiträge voll steuerfrei eingezahlt werden.

Sind diese Regeln fair? Manche Rentner:innen und Fachleute vermuten eine Doppelbesteuerung der Rente in Deutschland, was bedeuten würde, dass die Ruheständler:innen zu viel Steuern zahlen müssen. Der Bundesfinanzhof hat über zwei Grundsatzverfahren zur Doppelbesteuerung der Rente verhandelt und wird am 31. Mai 2021 seine Urteile verkünden. Ursprünglich waren die Urteile bereits 2020 erwartet worden, doch durch die Corona-Pandemie kam es zu Verzögerungen.

Bundesfinanzhof (BFH) in München fällt Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente

Bereits 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Besteuerung so gestaltet sein muss, „dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird“. Zum Ende der Verhandlungen des Bundesfinanzhofs erklärte auch die Vorsitzende Richterin Jutta Förster: „Es darf in keinem einzigen Fall zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen“.

Doch nicht einmal die endgültige Definition der Doppelbesteuerung der Rente ist geklärt. Es gibt die gängige Variante, die auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2015 basiert und es gibt den Ansatz, den der Steuerberater Heinrich Braun und der Finanzmathematiker Klaus Schindler gewählt haben.

Zeitplan

Der Bundesfinanzhof in München verkündet die Urteile zu den Verfahren BFH, X R 20/19 und X R 33/19 am 31. Mai 2021 um 10.00 Uhr und um 11.00 Uhr.

Mögliche Doppelbesteuerung der Rente: Für Senior:innen kann es um zehntausende Euro gehen

Egal, wie der Bundesfinanzhof in der Frage der Doppelbesteuerung der Rente entscheiden wird: Für Rentner:innen kann es dabei schnell um mehrere zehntausend Euro gehen, die sie über die gesamte Rentenzeit möglicherweise zu viel an Steuern gezahlt haben, rechnet die Wirtschaftswoche vor. Derzeit sind nach Angaben der Bundesregierung aus dem April 2021 rund 142.000 Einsprüche gegen Steuerbescheide wegen einer möglichen Doppelbesteuerung der Renten bei den Finanzämtern eingegangen. In rund 135.000 der Fälle warte man die gerichtliche Klärung ab, während das Einspruchsverfahren ruht.

Während die FDP versucht hat, die Doppelbesteuerung der Rente zum Wahlkampfthema zu machen, betonte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP, es komme „zu keiner Doppelbesteuerung von Renteneinkünften“. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte im Bundestag, man gehe davon aus, „dass es weiter bei dem Grundsatz bleibt: Mehrfachbesteuerungen, Zweifachbesteuerungen gibt es nicht und soll es nicht geben.“ (Tanja Banner)

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