Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr am Dienstag, wird es vor allem für Raser und Raserinnen und Falschparkende bundesweit künftig deutlich teurer als zuvor. Auch diejenigen, die keine Rettungsgasse bilden, werden nun zur Kasse gebeten.
Autofahrer und -fahrerinnen, die zu schnell unterwegs sind, müssen zum Teil doppelt so viel zahlen als bisher. Wer innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu viel fährt und geblitzt wird, muss künftig mit 70 statt 35 Euro Bußgeld rechnen. Auch außerorts verdoppelt sich der Betrag von 30 auf 60 Euro. Punkte in Flensburg kostet es nach wie vor erst ab 21 Kilometern pro Stunde.
Teuer wird es vor allem für Raser und Raserinnen: Wer innerorts 31 bis 40 Stundenkilometer zu viel fährt, zahlt hundert Euro drauf: 260 Euro statt wie bisher 160 Euro. Noch tiefer in den Geldbeutel müssen diejenigen greifen, die innerorts 41 bis 50 Stundenkilometer zu viel fahren. Sie zahlen künftig 400 statt 200 Euro.
Tempoüberschreitung | Neuer Bußgeldkatalog | Alter Bußgeldkatalog |
bis zu 10 km/h | 30 Euro | 15 Euro |
11 bis 15 km/h | 50 Euro | 25 Euro |
16 bis 20 km/h | 70 Euro | 30 Euro |
21 bis 25 km/h | 115 Euro | 80 Euro |
26 bis 30 km/h | 180 Euro | 100 Euro |
31 bis 40 km/h | 260 Euro | 160 Euro |
41 bis 50 km/h | 400 Euro | 200 Euro |
51 bis 60 km/h | 560 Euro | 280 Euro |
61 bis 70 km/h | 700 Euro | 480 Euro |
über 70 km/h | 800 Euro | 680 Euro |
Auch für Fahrer und Fahrerinnen, die falsch parken, wird es in Zukunft teurer. Wer sein Auto auf einem Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt 25 statt 15 Euro. Mehr müssen auch diejenigen zahlen, die ihr Fahrzeug unberechtigt auf einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung abstellen - sie zahlen 55 statt 35 Euro. Wer seinen Wagen vor Feuerwehrzufahrten abstellt oder Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Bußgeld für Unberechtigtes Parken auf E-Auto-Platz
Deutlich mehr müssen auch diejeningen zahlen, die unberechtigt auf Geh- oder Radwegen parken. Früher kostete dies 20 Euro, mit dem neuen Katalog steigt das Bußgeld auf 55 Euro. Je nachdem, ob eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt, kann der Betrag sich auf 70 beziehungsweise 80 Euro erhöhen.
Ganz neu ist das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge, was ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge hat.
Zudem gibt es nun Bußgelder für die Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen, die keine Rettungsgasse bilden oder unerlaubt durchfahren. In diesem Fall drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird immer verhängt - unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung.
Mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
Mit dem neuen Bußgeldkatalog will das Bundesverkehrsministerium die Verkehrssicherheit erhöhen. Vor allem Radfahrende und Passanten und Passantinnen sollen besser geschützt werden. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Eigentlich waren auch härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren geplant - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben unverändert.
ADAC in BW: Bußgeldkatalog ist ein guter Kompromiss
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte nach dem Beschluss im Bundesrat Anfang Oktober gesagt, dass diejenigen, die sich nicht an die Regeln hielten, dies in ihrem Geldbeutel spüren müssten. Hermann sprach sich zudem für eine grundlegende Reform der Straßenverkehrsordnung aus. Verkehrssicherheit und Umweltfragen müssten ins Zentrum, bisher sei dies ein möglichst fließender Autoverkehr.
Auch der ADAC in Baden-Württemberg befürwortete den neuen Bußgeldkatalog. Vorstandsvorsitzende des Landes-ADAC, Dieter Rosskopf aus Heilbronn, hatte den Katalog als guten Kompromiss bezeichnet.
Neuer Bußgeldkatalog: Viele Temposünder zahlen künftig das Doppelte - SWR
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