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Friday, September 3, 2021

Viele Beschäftigte müssen Impfstatus bald offenlegen - BR24

Union und SPD sind sich einig: In besonders sensiblen Bereichen wie der Altenpflege und der Kinderbetreuung sollen die Arbeitgeber Auskunft über den Impfstatus ihrer Beschäftigten einfordern können. In Krankenhäusern und Arztpraxen gelten die Regeln bereits. Der Bundestag soll die Ausweitung im Infektionsschutzgesetz bereits in der kommenden Woche mit den Stimmen der Regierungsparteien beschließen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich zufrieden über die Einigung. Er sei froh, dass besonders Verwundbare jetzt besser geschützt werden könnten. "Die Jungen können nicht geimpft werden, die Älteren werden besonders hart von diesem Virus betroffen und dann ist es wichtig zu wissen, ob die Beschäftigten geimpft sind oder nicht", sagte Spahn dem ARD-Hauptstadtstudio.

Konsequenzen für die Mitarbeiter unklar

Durch die Regelung könnte für viele Menschen der Druck steigen, sich impfen zu lassen. Laut Spahn soll das Gesetz den Arbeitgebern vor allem die Möglichkeit geben, die Arbeitsabläufe sicher zu organisieren. Es bleibe die Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob er sich impfen lasse oder nicht. Aber: "Eine Pflegekraft, die nicht geimpft ist, würde ich als Arbeitgeber nicht Schwerstkranke im direkten Kontakt pflegen lassen." Auch könne sich ein Arbeitgeber "gegen die Einstellung entscheiden", wenn er den Impfstatus erfahre, sagte Spahn.

Außerdem könnten zusätzliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen für ungeimpfte Beschäftigte in Schulen oder Pflegeheimen verpflichtend werden, etwa häufigere Tests, besondere Schutzausrüstung. Spahn sagte, aus seiner Sicht müssten ungeimpfte Lehrkräfte mindestens durchgehend eine FFP2-Maske im Schulgebäude tragen und eventuell vor allem für Home-Schooling eingesetzt werden.

Opposition beklagt fehlende Expertenanhörung

Die Opposition beklagt, dass das Gesetz nun so schnell durch den Bundestag gehen soll. Bisher habe es in den Ausschüssen keine Expertenanhörungen gegeben, sagt der Gesundheitspolitiker von den Grünen, Janosch Dahmen, dem ARD-Hauptstadtstudio. Es gehe um Datenschutzregelungen, die rechtssicher sein müssten, dazu seien die Anhörungen unbedingt nötig.

Dabei sei seit Monaten klar, dass es Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauche, sagt Dahmen. "Die Bundesregierung hat das liegen gelassen und den Sachverstand nicht eingeholt und jetzt mit heißer Nadel ein Gesetz vorgelegt, das dann am Ende eventuell von einem Gericht wieder gekippt wird."

Ausweitung auf andere Betriebe – SPD skeptisch

Jens Spahn und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) drängen darauf, die Regel auch auf andere Betriebe auszuweiten. "Ich bin überzeugt, dass weitere Schritte notwendig und erforderlich sind", sagte Altmaier, es gehe immerhin um den "Gesundheitsschutz von vielen tausend Menschen bei der Arbeit". Ohnehin sei es schon alltäglich den Impfstatus offenzulegen, findet der Gesundheitsminister. "Überall dort, wo Menschen zusammenarbeiten macht es Sinn zu wissen, wie sieht es eigentlich gerade aus, das machen wir ja in Restaurants in Veranstaltungen mit 3G genauso."

Bisher bremst die SPD das Vorhaben, vor allem aus Datenschutzgründen. Gesundheitsdaten seien sehr sensibel, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits am Mittwoch. Der Arbeitgeber dürfe auch nicht einfach mal in die Krankenakte gucken. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußerte rechtliche Bedenken. Bei besonders gefährdeten Gruppen, wie jetzt bei Kindern und alten Menschen, könnte es Ausnahmen geben.

Gewerkschaften lehnen Auskunftspflicht überwiegend ab

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, die Impfquote bei den Lehrern sei ohnehin schon sehr hoch, das zeige, dass sich die Lehrkräfte ihrer Verantwortung bewusst seien. Sie fürchtet, dass das Gesetz ein Grundrecht aushöhlen könnte. "Wenn man das einmal zulässt, ist das ein Steinbruch, der dann auch auf andere Bereiche übergeht und dann ist es plötzlich nicht mehr nur die Auskunft, ob ich gegen Corona geimpft bin, sondern vielleicht auch, ob ich andere Krankheiten habe, oder regelmäßig zur Vorsorge gehe."

Die Gewerkschaften haben in dieser Frage eine wichtige Stimme. Wenn sie sich für die Berechtigung zur Abfrage aussprechen, wird es wohl wahrscheinlicher, dass die SPD ihre Bedenken aufgibt. Bis jetzt lehnen aber auch die großen Arbeitnehmerverbände wie ver.di und DGB die Auskunftspflicht überwiegend ab.

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