Der Hintergrund: Mit der Corona-Soforthilfe wurden bis Ende Mai 2020 vor allem Gewerbetreibende und Selbstständige unterstützt, wenn ihre laufenden Einnahmen nicht mehr reichten, um die Verbindlichkeiten der kommenden drei Monate zu decken. Dabei sollten die Antragsteller Einnahmen und Ausgaben prognostizieren. „Schon seit Ende vergangenen Jahres laufen Überprüfungsverfahren“, sagt Alexander Littich, Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht beim Beratungsnetzwerk Ecovis. Die jeweiligen Förderbanken der Länder würden, als erste Kontrollinstanz, stichprobenartig und grob prüfen, ob die Angaben bei Antragstellung richtig sind. Sie könnten etwa kontrollieren, ob ein angeblich Gewerbetreibender auch wirklich ein Gewerbe angemeldet hat. „Weil viele Förderbanken im vergangenen Jahr massiv überlastet waren, kommen sie zum Teil aber erst jetzt zu solchen Prüfungen“, sagt Littich.
Millionen an Rückforderungen : Die Coronahilfen werden für viele Unternehmen zum Bumerang - WirtschaftsWoche
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