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Tuesday, June 1, 2021

Baden-Württemberg - Wie viele Getestete dürfen sich treffen? - Stuttgarter Zeitung

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Gelten für Getestete weiterhin die Kontaktbeschränkungen? Foto: loreanto / shutterstock.com
Gelten für Getestete weiterhin die Kontaktbeschränkungen? Foto: loreanto / shutterstock.com

Nun, da gelockert wird, ist der Wunsch groß, sich wieder mit Freunden und der Familie zu treffen. Aber was gilt eigentlich für negativ Getestete? Zählen sie wie Geimpfte und Genesene nicht mit?

Digital Unit: Lukas Böhl (lbö)

31.05.2021 - 09:36 Uhr

Wie viele Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen?

Vollständig geimpfte und genesene Personen nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) fallen nicht mehr unter die Kontaktbeschränkungen in Deutschland. Das heißt, sie können sich untereinander in beliebiger Anzahl treffen und werden bei privaten Treffen nicht mehr als Haushalt mitgezählt. Eine Obergrenze für Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen ist weder in der SchAusnahmV noch in der Corona-Verordnung Baden-Württembergs festgelegt. Nun haben negativ Getestete in manchen Bereichen des öffentlichen Lebens dieselben Rechte wie diese Personengruppe. So dürfen sie zum Beispiel wieder ins Restaurant oder in Ladengeschäfte. Daher fragen sich im Moment viele Bürger, ob Getestete sich ebenfalls in unbegrenzter Anzahl treffen dürfen.

Wie viele Getestete dürfen zusammenkommen?

Die Antwort ist ganz simpel: Negativ getestete Personen müssen sich anders als Geimpfte und Genesene auch weiterhin an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten. Schließlich sind die Tests immer nur beschränkt aussagekräftig. Die Anzahl der maximal erlaubten Haushalte bei privaten Zusammenkünften ist in Baden-Württemberg an die 7-Tage-Inzidenz in den Land- und Stadtkreisen gebunden. Bei einer Inzidenz von über 100 darf man sich nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person treffen. Fällt die Inzidenz unter 100, dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten zusammenfinden. Vollständig Geimpfte und Genesene werden hier selbstverständlich nicht mitgezählt. Mehr zu den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Land lesen Sie hier.

Kaufen Sie hier Corona-Selbsttests (ANZEIGE). Hinweis: diese Selbsttests dienen nicht als gültiger Nachweis beispielsweise für Restaurantbesuche. Bitte suchen Sie dafür ein Testzentrum in Ihrer Nähe auf. 

Fazit

Negativ Getestete zählen anders als vollständig Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen auch weiterhin als Haushalt mit.

Lesen Sie jetzt weiter: Das sind die Corona-Regeln beim Einkaufen

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