Falsches Blinken bei abknickender Vorfahrt führt häufig zu Missverständnissen und Unfällen – dabei ist die Regel kinderleicht. Wissen Sie, was zu tun ist?
Das Verkehrszeichen "abknickende Vorfahrt" zeigt an Kreuzungen oder Einmündungen die Streckenführung der Vorfahrtsstraße an. Es wird zusammen mit einem weiteren Zeichen (je nach Position an der Kreuzung "Vorfahrt gewähren" oder "Vorfahrtsstraße") angebracht. Wer hier blinken muss, ist eindeutig geregelt. Doch längst nicht alle Autofahrer wissen es.
Blinkfehler bei abknickender Vorfahrt
Dabei ist die Regel ganz einfach: Wer der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss – wie beim Rechts- oder Linksabbiegen – blinken. Viele Autofahrer tun das nicht. Stattdessen blinken sie oft, obwohl sie geradeaus fahren wollen. Damit wollen sie meist den übrigen Verkehr darauf hinweisen, dass sie eben nicht der Vorfahrtsstraße folgen. Genau das kann aber zu Missverständnissen und Unfällen führen.
Grundsätzlich gilt: Wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, ändert seine Fahrtrichtung und muss blinken oder auf dem Fahrrad ein entsprechendes Handzeichen geben. Wer hingegen die Vorfahrtsstraße verlässt und geradeaus fährt, muss die Richtungsänderung nicht deutlich machen.
Wichtig: Im gesamten Kreuzungsbereich hat der Fahrer, der dem angezeigten Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, Vorfahrt vor allen einbiegenden Fahrzeugen.
Bußgelder bei Missachtung der abknickenden Vorfahrt
Weil es an der abknickenden Vorfahrtsstraße schnell zu Unfällen kommen kann, werden Verstöße geahndet. Wer das Verkehrszeichen missachtet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Auto | Abknickende Vorfahrt: Was viele Fahrer falsch machen - t-online
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