In Hessen werden Anträge auf Opferentschädigung oft abgelehnt. Das Land weist Kritik zurück. Doch die Hilfsorganisation Weisser Ring sieht grundsätzliche Probleme.
Menschen, die von einer Gewalttat betroffen waren und Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragten, haben in Hessen relativ geringe Aussichten auf Anerkennung. Das geht aus Zahlen hervor, die die Hilfsorganisation Weisser Ring bei den Bundesländern erfragt hat. Demnach wurden zwischen 2010 und 2019 in Hessen im Schnitt 29,9 Prozent der Anträge bewilligt. Niedriger war der Wert nur in Brandenburg (29,8 Prozent), Sachsen (28,9 Prozent) und Niedersachsen (26,2 Prozent). Die größten Chancen auf Entschädigung bestanden in Mecklenburg-Vorpommern (45,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (44,2 Prozent) und Bayern (41 Prozent).
Die Opferhilfe, die sich nach dem Grad der Folgen richtet, kann zum Beispiel eine Übernahme der Kosten für Heil- und Krankenbehandlung, Hilfsmittel und eine monatliche Rente umfassen.
In dem untersuchten Zeitraum lehnten die zuständigen hessischen Versorgungsämter 49,3 Prozent der Anträge ab, 20,8 Prozent davon erledigten sich aus „sonstigen Gründen“, etwa weil Opfer in ein anderes Land zogen oder starben. Gleichzeitig wurden in Hessen öfter als in den anderen Ländern OEG-Anträge gestellt, bei 17,5 Prozent der Gewalttaten, die in der Kriminalstatistik der Polizei erfasst waren. Hier liegt Hessen vor Brandenburg und Baden-Württemberg, die auf eine Quote von gut 14 Prozent kommen.
Darauf verweist auch das hessische Sozialministerium in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Christiane Böhm (Linke) zur Statistik des Weissen Rings. Staatssekretärin Anne Janz (Grüne) sieht eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Versorgungsbehörden, die die Antragstellung fördere. So sei ein OEG-Kurzantrag entwickelt worden, den Betroffene ausfüllen könnten, wenn sie Anzeige erstatten. Die Polizei leite ihn weiter. Zudem unterstütze das Land Opferhilfeeinrichtungen, weil es großen Wert darauf lege.
Die erwähnte Kooperation führe dazu, dass viele Anträge nach Taten eingingen, die etwa „keinen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff“ im Sinne von Paragraph 1 des OEG darstellten und keine „gesundheitliche Schädigung“ zur Folge hätten. Daher müssten die Forderungen zurückgewiesen werden.
Opferhilfe
Der Weisse Ring , 1976 gegründet, ist eine Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität und die Familien der Betroffenen. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Mainz hat in Deutschland nach eigenen Angaben etwa 45 000 Mitglieder und 3000 ehrenamtliche Helfer:innen.
Vorsitzender ist der frühere BKA-Präsident Jörg Ziercke. gha
Auffällig ist, dass die Anerkennungsquote von 2010 bis 2019 gesunken ist, von 40 auf 22 Prozent. Hierzu erklärt Janz, dass Polizei, Opferverbände und Krankenkassen damals nicht so vernetzt gewesen seien und es geringere Kapazitäten in der Verwaltung gegeben habe. Und nicht zuletzt hätten psychische Übergriffe, die durch das OEG nicht entschädigt werden, stark zugenommen. Dem Mangel solle das Sozialgesetzbuch XIV ab 2024 entgegenwirken. Dann werde etwa der Gewaltbegriff weiter gefasst und Betroffenen Fallmanager oder Fallmanagerinnen zur Seite gestellt.
Im Jahr 2020 stieg die Anerkennungsquote auf 34,5 Prozent. Die Ursache ist unklar. Aufgrund der Bearbeitungszeiten hätten die Anschläge von Hanau und Volkmarsen im Februar keinen Einfluss gehabt. 2021 sank die Quote wieder auf 26,6 Prozent. Obgleich die häufigeren Anträge in Hessen die Ablehnungen relativieren – mehrere Opferberater:innen sagten der FR, dass die Hürden auch hier zu hoch, die Bearbeitungszeiten zu lang und viele Ablehnungen nicht nachvollziehbar seien.
Der Weisse Ring teilte auf FR-Anfrage mit, dass Hessen bei den abgelehnten Anträgen 2021 mit 44,2 Prozent unter dem Bundesschnitt von 46,6 Prozent – dem schlechtesten Wert seit etwa 20 Jahren – lag, die Zahlen jedoch überall „katastrophal sind“. Es brauche ein Umdenken: In den Ämtern herrsche oftmals eher der Grundsatz „im Zweifel gegen das Opfer“, Anträge können aber „im Zweifel für das Opfer“ entschieden werden. Im Versorgungsrecht gelte der Grundsatz der Glaubhaftmachung, es dürften Restzweifel bestehen. Die langen Verfahren seien häufig zu belastend und teilweise retraumatisierend.
Wichtig sei auch, das Gesetz bekannter zu machen. In Hessen wurden 2021 bei 12 496 Gewalttaten, 1852 Anträge gestellt. Das seien viel zu wenige.
Hessen: Viele Gewaltopfer ohne Entschädigung - fr.de
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