Stand: 14.04.2022 15:44 Uhr
Auch nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie gibt es in Hamburg noch Verwirrung bei Fragen zur Quarantäne-Pflicht. Besonders der Impfstatus von Kindern sorgt dabei für Missverständnisse.
Die grundsätzliche Regel lautet, dass enge Kontaktpersonen von Infizierten zehn Tage in Quarantäne müssen - etwa wenn sie im selben Haushalt leben. Das gilt allerdings nicht für dreifach Geimpfte und auch nicht für eine ganze Reihe anderer Ausnahmefälle: Etwa frisch Genesene müssen sich nicht absondern und auch wer zwei Dosen Johnson & Johnson bekommen hat, gilt als geboostert.
Ausnahme für zwei Mal geimpfte Kinder unter 16 Jahren
Eine Ausnahme gibt es auch für Kinder unter 16 Jahren. Weil es bislang keine Booster-Empfehlung für sie gibt, können sie höchstens zwei Impfungen bekommen. Wenn sie die haben, entfällt die Quarantäne-Pflicht, heißt es aus der Sozialbehörde. Die Kinder können also weiter zur Schule gehen, auch wenn ein Elternteil mit einer Covid-Infektion zu Hause ist.
Anordnung von Quarantäne dennoch möglich
Im Einzelfall können Gesundheitsämter Quarantänen allerdings anordnen. So eine Anordnung schlägt im Zweifel immer die allgemeine Regel.
Ab Mai müssen Kontaktpersonen voraussichtlich generell nicht mehr in Quarantäne.
Weitere Informationen
Corona: Viele Ausnahmen bei Quarantäne-Regeln in Hamburg - NDR.de
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