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Tuesday, March 22, 2022

Maske unten – Knopf weg - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

„Was haben Sie gesagt?“ Wenn sie ihr Hörgerät verlieren, bemerken das viele vor allem ältere Menschen erst in Gesprächen – lange nachdem ihnen der Knopf aus dem Ohr gerutscht ist. Und das kann schnell passieren: Sie fahren mit dem Bus in die Stadt, gehen zur Apotheke, zum Bäcker, in den Supermarkt – und seit zwei Jahren muss immer die Maske auf- und wieder abgesetzt werden. Draußen ist es frisch, also tragen sie einen Schal und vielleicht auch einen Hut. Dazu kommt oft noch eine Brille. Bei all dem Durcheinander zieht das Maskenband beim Abnehmen unbemerkt das Hörgerät heraus.

Die Bundesinnung der Hörakustiker schätzt die Zahl der Geräte, die jährlich in Deutschland auf diese Weise verloren gingen, auf bis zu 50.000 Stück. Das entspricht etwa drei Prozent aller im Jahresverlauf abgegebenen Hörsysteme. Die meisten Hörgeräte sind sehr leicht, sie wiegen nur wenige Gramm. Trotzdem stecken sie voller Technik. Moderne Geräte gleichen eher einem Miniaturcomputer als einem Geräuschverstärker. Sie sind digital, internetfähig und mit Bluetooth ausgestattet. Daher kosten sie teilweise bis zu 3000 Euro – pro Stück. Wer versichert ist, kann auch günstig an ein Hörgerät kommen. Die Kranken­kassen übernehmen meist eine solide Grundausstattung von bis zu 1500 Euro. „Bei der Anschaffung schauen wir genau, was der Patient wirklich benötigt“, so ein Frankfurter Hörakustiker. „Nicht jeder braucht so ein Premiumgerät. Sie kaufen sich ja auch keinen Ferrari, wenn Sie damit sowieso nur zu Lidl fahren.“

Ältere Menschen besonders oft betroffen

Der Verlust des Geräts ist oft schmerzlich. Vor allem wenn man dafür trotz Versicherung selbst aufkommen muss. „Unserem Eindruck nach machen die gesetzlichen Krankenversicherer zunehmend die Hörsystemträger für die Verluste verantwortlich und unterstellen diesen beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, um nicht die Kosten für eine Wiederversorgung tragen zu müssen“, so die Bundesinnung. Das sei nicht zulässig. Der „Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen“, der im Sozialgesetzbuch festgehalten ist, bestehe auch bei (wiederholtem) Verlust.

„Ältere Menschen sind mit den vielen Handgriffen oft überfordert, insbesondere wenn sie schlecht Luft bekommen. Dann sind sie hektisch und wollen die Maske bloß loswerden“, berichtet eine andere Fachangestellte. „Wenn sie dazu auch noch etwas vergesslich sind, bleibt die Vorsicht auf der Strecke.“ So komme es vor, dass manche Kunden immer wieder neue Hörgeräte benötigen. Dass diese aber weiterhin erstattungsfähig seien, bestätigen mehrere Gerichtsurteile.

Trotzdem gilt: den Verlust des eigenen Hörgerätes schnellstmöglich bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Darauf weist die Bundesinnung eindrücklich hin. Der Hergang des Verlustes müsse dabei möglichst nachvollziehbar geschildert werden. Wichtig sei vor allem, darzulegen, dass man nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Am besten wäre es aber natürlich, sich den Ärger ganz zu ersparen. Viele Fach­geschäfte bieten Versicherungen für Hörgeräte an. Diese greifen, wenn die Krankenkasse nicht zahlt oder das Gerät privat angeschafft wurde. Doch warum das Risiko überhaupt eingehen? Man kann auch auf In-Ear-Geräte umsteigen. Diese verlaufen ausschließlich innerhalb des Ohres, wodurch sie durch die Masken nicht ­tangiert werden. Noch simpler sind Masken­halter, die in vielen Hör­akustik-­Fach­geschäften zu finden sind. Sie halten den Schutz durch ein Band im Nacken an Ort und Stelle. So braucht er nicht hinter dem Ohr befestigt zu werden, und das Gerät ist außer Gefahr. Das hört man doch gerne.

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