Auch in Baden-Württemberg herrscht Verunsicherung, was die Corona-Verordnung angeht. Wir haben die aktuellen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen für Sie zusammengefasst.
Übersicht zu den Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg sind an die Inzidenzwerte in den einzelnen Land- und Stadtkreisen gebunden. Wie viele Personen man gerade treffen darf, hängt also vom Infektionsgeschehen im eigenen Kreis ab. In der nachfolgenden Auflistung haben wir für Sie zusammengefasst, welche Beschränkungen ab welchem Inzidenzwert gelten.
Inzidenz über 100
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 darf man sich nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person im öffentlichen und privaten Raum treffen. Dabei dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Besteht ein Haushalt aus mehr als fünf Personen, darf sich dieser mit einer weiteren Person treffen. Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen die Kontaktbeschränkungen mittlerweile weg. Das heißt, auch sie werden nicht mitgezählt.
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Inzidenz zwischen 50 und 100
Fällt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Auf den ersten Blick kann es schwer sein, hier eine Veränderung zur vorherigen Regelung zu erkennen. Ein kleines Fallbeispiel kann zum besseren Verständnis beitragen: Während Haushalt A bei einer Inzidenz von über 100 nur eine weitere Person aus Haushalt B treffen durfte, könnten sich nun auch zwei Personen aus Haushalt A mit drei Personen aus Haushalt B treffen. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene.
Inzidenz unter 50
Sinkt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50, dürfen sich wieder 10 Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Auch hier werden Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt.
Wie viele Personen dürfen in einem Auto sitzen?
Die Kontaktbeschränkungen greifen unabhängig davon, wie man sich fortbewegt. Von daher gilt die maximale Personenanzahl auch für die Fahrt mit dem Auto.
Wie erfahre ich von den Lockerungen?
Die Lockerungen treten nach Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. In der Regel vermeldet das zuständige Gesundheitsamt die Unter- bzw. Überschreitung eines Schwellenwertes.
Gibt es weitere Lockerungen?
In der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung des Landes sind keine weiteren Lockerungsmaßnahmen bei den Kontaktbeschränkungen vorgesehen. Die Verordnung tritt am 12. Juni außer Kraft. Welche Maßnahmen anschließend gelten werden, bleibt abzusehen.
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Baden-Württemberg - Wie viele Personen darf ich treffen? - Stuttgarter Nachrichten
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