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Thursday, March 25, 2021

Mit viele Ausnahmen :Bundestag beschließt Lobbyregister - n-tv NACHRICHTEN

Unter dem Eindruck mehrerer mutmaßlicher Korruptionsfälle der Union verabschiedet der Bundestag ein öffentliches Lobbyregister. Kritiker halten die Transparenzzoffensive für ein Feigenblatt. Die beschlossenen Maßnahmen gingen nicht weit genug.

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Das Gesetz, das am späten Donnerstagabend verabschiedet wurde, verpflichtet professionelle Interessenvertreter dazu, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber zu machen. Dadurch soll in Zukunft deutlicher erkennbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat.

Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, müssen in dem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Kritik auch von Lobbyisten

Der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder erklärte, Interessenvertretung sei nicht per se etwas Schlechtes, müsse aber transparent gemacht werden. Die Opposition hält die von der großen Koalition ausgehandelten Regelungen allerdings nicht für ausreichend. Transparency International beklagte ebenfalls große Mängel. "Wir werden auch in Zukunft keine Transparenz über die konkrete Lobbyarbeit bekommen oder höchstens eine sehr dünne", sagte der Deutschland-Chef der Organisation, Hartmut Bäumer, in der "Augsburger Allgemeinen". Auch der Cheflobbyist des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), Norbert Theihs schloss sich der Kritik von Transparency International an. Es gebe eine lange Ausnahmeliste von Verbänden und Organisationen, die sich nicht in das Register eintragen müssten, sagte Theis. "Es gibt große Gruppen, wie die Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Rechtsanwälte, die werden von dem Gesetz nicht oder unzureichend erfasst", führte er aus.

Selbst die SPD hätte sich in dem gemeinsamen Gesetzentwurf der großen Koalition weitergehende Regelungen gewünscht. Matthias Bartke, der für die Sozialdemokraten den Kompromiss mit CDU und CSU ausgehandelt hatte, nannte es im Bundestag einen "erheblichen Wermutstropfen", dass die Union den "exekutiven Fußabdruck" verhindert habe. Dieses Instrument soll kenntlich machen, wie Gesetzestexte konkret durch das Eingreifen von Lobbyisten verändert wurden. Für den Justiziar der Unionsfraktion, Michael Frieser, wäre dies jedoch "ein Irrsinn an bürokratischer Verwaltung", so der CSU-Politiker.

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