Die derzeit geltenden Corona-Regeln geben vor, wie viele Menschen sich privat treffen dürfen. Das hängt allerdings vom Infektionsgeschehen ab. Wir zeigen den aktuellen Stand für Baden-Württemberg.
25.03.2021 - 17:26 Uhr
Stuttgart - Diese Woche haben Bund und Länder die seit Anfang März gültigen Corona-Regeln im Kern bestätigt: Es hängt vom Infektionsgeschehen ab, wie weit die Lockerungen des weiterhin geltenden Lockdowns vor Ort möglich sind. Die Stadt- und Landkreise erlassen dann die entsprechenden juristisch relevanten Allgemeinverfügungen.
Zum Monatsbeginn ging es eher darum, wo Geschäfte, Museen und Zoos wieder öffnen dürfen. Wegen der steigenden Infektionszahlen müssen mehr und mehr Kreise die ebenfalls Anfang März verabredete „Notbremse“ ziehen. Wo mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in einer Woche gezählt werden (7-Tage-Inzidenz), schließt der Einzelhandel wieder. Zudem sind private Treffen dann wieder nur im kleinen Kreis möglich.
Maximal fünf Personen, Kinder nicht mitgezählt
Derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz überall in Baden-Württemberg über 50. Wo sie den 100er-Wert nicht überschreitet, sind Treffen mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten möglich – Kinder (unter 14 Jahre) werden hierbei nicht mitgezählt. Sport ist im Freien zudem mit maximal fünf Personen erlaubt. Das entspricht der dritten von fünf Öffnungsstufen.
Wo die Inzidenz an drei Tagen über 100 liegt, greift die „Notbremse“. Zwei Werktage nachdem das örtliche Gesundheitsamt die Überschreitung des 100er-Werts feststellt, werden die Lockerungen dann zurückgenommen. Private Treffen sind dann nur noch mit einer weiteren Person erlaubt, die nicht im eigenen Haushalt leben darf. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Beispielsweise können sich Ehepaare mit einer weiteren Person und beliebig vielen Kindern treffen.
Den aktuellen Stand der Corona-Regeln aktualisieren wir ständig in diesem Beitrag.
Corona-Regeln in Baden-Württemberg - Wie viele Menschen darf ich eigentlich treffen? - Stuttgarter Zeitung
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