Corona-Regeln in Freiburg
Nach drei Tagen in Folge mit einer Inzidenz von über 50 fallen in Freiburg Lockerungen wie der terminlose Besuch von Läden und Museen wieder weg. Welche Regeln gelten sonst noch? Ein Überblick.
Seit heute gilt für den Einzelhandel wieder "Click and Meet". Also: Um einzukaufen, muss man vorher wieder einen Termin für ein Zeitfenster ausmachen, die Hygieneregeln beachten und seine Kontaktdaten hinterlegen. Ganz normal offen haben nur Geschäfte für den täglichen Bedarf, etwa Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Blumenläden, Drogerien, Sanitätshäuser, Buchhandlungen, Hörgeräteakustiker oder Optiker.
Offen für Besucher sind auch die Museen. Seit heute haben das Archäologische Museum Colombischlössle und das Museum Natur und Mensch geöffnet. Wer kommt, muss ein Zeitfenster buchen, Tickets gibt es unter http://www.freiburg.de/museen-tickets telefonische Reservierungen sind möglich. Bereits seit einer Woche empfangen das Augustinermuseum, das Museum für Stadtgeschichte und das Museum für Neue Kunst Besucher. Während für die beiden letzteren Zeitfenster und Tickets online und telefonisch gebucht werden können, ist die Anmeldung im Augustinermuseum wegen der großen Nachfrage nur noch online möglich. Auch Galerien bleiben offen.
Neu ist, dass Autokinos wieder öffnen dürften. Auch Autokonzerte und Autotheater könnten stattfinden. Geschlossen bleiben dagegen Theater, Kinos, Clubs, Messen, Camping- und Wohnmobilstellplätze, außerdem Restaurants, Bars und Kneipen (außer To-go-Angebote). Der Mundenhof bleibt offen. Allerdings müssen sich Gäste für das Tiergehege nun über das Buchungssystem Reservix registrieren lassen. Das Parken bleibt kostenpflichtig und muss ebenfalls über Reservix online gebucht werden.
Schnelltestzentrum im Rappen geschlossen
Die Schauinslandbahn fährt vorerst weiter wie bisher. Es gelten die Hygieneregeln, pro Gondel dürfen maximal fünf Erwachsene und zwei Kinder aus zwei Haushalten mitfahren.
Im Augenblick dürfen sich privat zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Maskenpflicht gilt weiter wie bisher, nun auch in Grundschulen und weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Maskenpflicht gilt auch für Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten, Schulkindergärten. Ob der Mundschutz wieder in der gesamten Freiburger Innenstadt getragen werden muss und nicht nur in der Fußgängerzone, wird die Stadtverwaltung im Laufe der nächsten zwei Tage klären.
Derweil hat die Vereinigung Badischer Unternehmerverbände mitgeteilt, dass das von ihr eingerichtete Schnelltestzentrum im Hotel Rappen am Münsterplatz am heutigen Dienstag schließt: Die Situation habe sich durch viele professionelle Testzentren erheblich verbessert. Die private Initiative hatte rund 3000 kostenlose Schnelltests durchgeführt.
Für Museumsbesuche und viele Läden ist wieder ein Termin nötig - Freiburg - Badische Zeitung
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