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Sunday, January 7, 2024

Krankenkassen-Beiträge steigen: Viele Kassen erhöhen 2024 – Millionen betroffen - fr.de

Versicherte von vielen Krankenkassen müssen sich in diesem Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Ein Sonderkündigungsrecht kann das verhindern.

Frankfurt – Im neuen Jahr 2024 stehen etliche Änderungen für Verbrauchende an. An vielen Stellen bedeutet das aber vor allem eines: Es wird teurer. Das betrifft seit dem 1. Januar auch gesetzlich Versicherte, denn viele Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöht. Grund dafür ist ein millionenschweres Finanzdefizit.

36 Krankenkassen erhöhen Beiträge – drei werden günstiger

Im Oktober erhöhte die Bundesregierung den Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,6 auf 1,7 Prozent. Allerdings sind die Krankenkassen nicht dazu gezwungen, ihre Beiträge entsprechend anzupassen. Trotzdem haben 36 deutsche Krankenkassen eine Erhöhung ihrer Beiträge zum 1. Januar angekündigt, wie Stiftung Warentest berichtet. Lediglich drei Krankenkassen werden ihre Beiträge senken, während bei 32 Krankenkassen vorerst keine Änderungen geplant sind.

Mindestens 36 gesetzliche Kassen wollen im neuen Jahr die Krankenversicherung teurer machen.

Im ersten Halbjahr 2023 belief sich das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen auf über 600 Millionen Euro. Krankenkassen, die zuletzt auch in die Kritik geraten sind, mussten einen Teil ihrer Rücklagen an einen Gesundheitsfonds abgeben, der finanzielle Mittel zur Finanzierung von Leistungen für Versicherte bereitstellt. Darüber hinaus wird es 2024 keine Sonderzahlungen vom Bund geben und das Budget für das Bundesgesundheitssystem ist deutlich geschrumpft.

Die größten Beitragserhöhungen für Krankenkassen 2024:

  • AOK Nordwest, Zusatzbeitrag 2023 1,9 Prozent, 2024 2,7 Prozent
  • Knappschaft, 2023 1,6 Prozent, 2024 2,2 Prozent
  • BKK Mahle, 2023 1,5 Prozent, 2024 2,2 Prozent
  • ​BKK Gildemeister Seidensticker, 0,9 Prozent, 2024 1,5 Prozent
  • (Quelle: check24.de)

Schätzerkreis erwartet 3,2 Millionen Euro Defizit bei Krankenkassen

Daher wird das Defizit voraussichtlich weiter ansteigen. Als Gründe dafür werden die Konjunktur, weltpolitische Ereignisse und die bevorstehende Krankenhausreform genannt. Der Schätzerkreis prognostiziert für 2024 ein Defizit von 3,2 Milliarden Euro. Versicherte müssen daher wahrscheinlich auch in Zukunft mit steigenden Kosten rechnen.

Bei einer Erhöhung der Beiträge haben die Versicherten jedoch das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln. Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals fällig wird.

Gesetzliche Krankenkasse: Zwei Monate Kündigungsfrist trotz Sonderkündigungsrecht

In diesem Fall haben die Versicherten bis Ende Januar Zeit, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Es gilt jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Das bedeutet, dass Versicherte, die bis Ende Januar kündigen, noch bis April den bisherigen Beitrag zahlen müssen.

„Selbst ohne Sonderkündigungsrecht können Verbraucher ihre Krankenkasse nach einer Laufzeit von zwölf Monaten jederzeit wechseln“, sagt Dr. Daniel Güssow vom Vergleichsportal Check24. „Sie können die Kasse wählen, die in Bezug auf den Beitragssatz oder Zusatzleistungen am besten zur aktuellen Lebenssituation passt. Versicherte, die im Januar 2023 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, können somit im Januar 2024 erneut wechseln.“

Beitragsbemessungsgrenze auf 62.100 Euro erhöht

Zum 1. Januar ist auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung von 59.850 Euro auf 62.100 Euro gestiegen. „Aufgrund der erneuten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Steigerung des Zusatzbeitrages für gesetzlich Versicherte werden besonders gutverdienende Arbeitnehmer*innen belastet“, erklärt Dr. Fabian Niebling, Geschäftsführer private Krankenversicherung bei Check24.

Laut dem Experten sollten einkommensstarke Personen daher über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, „da die Ersparnis durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze immer größer wird“. Die gesetzliche Versicherung werde für finanzstarke Arbeitnehmer zunehmend „unattraktiver“.

Die Beiträge sind im neuen Jahr nicht die einzige Änderung im Gesundheitswesen. Seit dem 1. Januar wurde die elektronische Gesundheitskarte gestartet. Außerdem ersetzt das E-Rezept das klassische rosafarbene Papier in den Arztpraxen.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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