Letztlich ging es schneller als erwartet. Die Etats der Ministerien für 2024 stehen. Doch einen Strich unter den Bundeshaushalt wollen die Haushälter erst in der kommenden Woche machen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat zahlreiche Änderungen am Etatentwurf von Finanzminister Christian Lindner beschlossen. Die am Donnerstagmittag begonnene Bereinigungssitzung dauerte bis zum frühen Morgen um etwa 4.20 Uhr.
Ein finaler Beschluss im Ausschuss steht jedoch noch aus. Weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts viele Fragen offen sind, sollen am Dienstag zunächst noch Sachverständige gehört werden. Am kommenden Donnerstag soll die Bereinigungssitzung dann formal beendet werden.
Erst dann werden auch Informationen darüber vorliegen, wie stark sich der Bund im kommenden Jahr neu verschuldet und wie viel Geld insgesamt ausgegeben wird. Der Bundestag soll den Haushaltsentwurf in der Sitzungswoche vom 27. November bis 1. Dezember dann endgültig verabschieden.
Verfassungsgerichtsurteil bringt Unsicherheit
Noch ist völlig unklar, wie viel am Etatentwurf bis dahin noch angepasst werden muss. Denn das Urteil des Verfassungsgerichts könnte noch viel weitreichendere Folgen haben als auf den ersten Blick ersichtlich. Das höchste deutsche Gericht hatte am Mittwoch eine Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für nichtig erklärt. Diese Kredite waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, wurden dann aber in ein Sondervermögen für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft verschoben. Nun stehen die Milliarden nicht zur Verfügung.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob das Urteil noch weitreichendere Folgen auch für andere schuldenfinanzierte Sondervermögen hat. Die Haushälter wollen daher vorsichtshalber auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds sperren, aus dem unter anderem die Energiepreisbremsen gezahlt werden. Die oppositionelle Union hält es nicht für seriös, unter diesen Umständen überhaupt schon einen Haushalt zu beschließen - und stellte deshalb im Ausschuss keinen einzigen inhaltlichen Änderungsantrag.
Die Chef-Haushälter der Ampel-Koalition kritisierten das scharf. "Die Union hat sich heute Nacht der Mitarbeit leider verweigert", erklärten sie nach Ende der Sitzung. "Erst hat sie versucht, die Sitzung abzusagen und dann hat sie keinen einzigen Änderungsantrag zum Bundeshaushalt gestellt", monierten Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP). Sie forderten die Union auf, "verantwortungsvoll mit dem Urteil und dessen Folgen umzugehen, statt die Arbeit im Parlament einzustellen".
Zeitplan für Haushaltsbeschluss soll weiter gelten
Die Ampel-Koalition sieht den Kernhaushalt für das kommende Jahr, also die Etats der einzelnen Ministerien, nicht von dem Urteil betroffen. Der Bundeshaushalt soll daher weiterhin am 1. Dezember beschlossen werden.
Dafür nahmen die Haushälter in der Nacht noch eine Reihe Änderungen vor. Unter anderem wurden die Mittel für humanitäre Hilfe im Ausland aufgestockt. Verglichen mit den Plänen der Regierung soll es 700 Millionen Euro mehr geben. Nach Angaben des Linken-Abgeordneten Victor Perli steht aber immer noch deutlich weniger Geld zur Verfügung als in diesem Jahr.
Aufgestockt wurden auch die Mittel für Integrationskurse und Beratungsleistungen für Zuwanderer. Statt der ursprünglich vorgesehenen 880 Millionen Euro wurden 1,06 Milliarden Euro eingeplant. Auch für die Freiwilligendienste machten die Haushälter 80 Millionen Euro mehr locker.
Elterngeld-Reform kommt schrittweise
Lindner hatte dem Parlament einen Spar-Etat vorgelegt, weil er die Schuldenbremse einhalten will - und sich dazu auch vom Grundgesetz verpflichtet sieht. Nach langem Ringen mit seinen Ministerkollegen, in das sich auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) einschaltete, brachte er den Entwurf verspätet ins Kabinett. Prioritäten liegen bei Verteidigung und Klimaschutz. In vielen anderen Ressorts wird im Vergleich zum Vorjahr sogar gekürzt.
Das Familienministerium kündigte etwa eine heftig umstrittene Elterngeld-Kappung für Bezieher hoher Einkommen an. Diese fällt nun weniger radikal aus. Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wird, soll nicht plötzlich, sondern schrittweise sinken. Bis Ende März soll sich gar nichts ändern. Danach fällt die Grenze auf 200.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Ab April 2025 soll eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte zunächst vorgeschlagen, das Elterngeld solle nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Aktuell liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 bei Paaren. Geändert wird nun auch, dass Eltern nur noch einen Monat parallel Elterngeld beziehen können. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes passieren.
Bundeshaushalt | Viele Änderungen an Etatentwurf: Finaler Beschluss steht aus - t-online
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