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Monday, May 29, 2023

EU bereitet neue Öko-Pläne vor: Viele Produkte werden dadurch verboten - Merkur.de

In Brüssel wird daran gearbeitet, den EU Green Deal umzusetzen. Geplant ist jetzt auch eine neue Ökodesign-Richtlinie, die jeden Verbraucher treffen wird.

Brüssel – Nicht nur in Deutschland werden gerade Gesetze debattiert und beschlossen, die den Klimawandel bekämpfen sollen. Auch in Brüssel arbeiten die Politiker an neuen Entwürfen, doch werden sie hierzulande viel seltener beachtet. Aktuell ist eine neue Ökodesign-Richtlinie in Arbeit, die neu bestimmen soll, welche Produkte auf dem europäischen Markt zugelassen werden.

EU Green Deal: Ökologischer Fußabdruck muss verkleinert werden

Die neue Ökodesign-Richtlinie der EU ist Teil der Pläne, den EU Green Deal umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, eine Kreislaufwirtschaft in der EU zu etablieren, die den ökologischen Fußabdruck der Europäischen Union erheblich verkleinert.

Recyclinghof

Entsprechend hält es die EU für notwendig, „von traditionellen Modellen Abstand zu nehmen und die Art und Weise zu revolutionieren, in der Produkte gestaltet, hergestellt, verwendet und entsorgt werden“, so der Entwurf, der IPPEN.MEDIA vorliegt.

Bei der Herstellung von Produkten sollen künftig folgende Punkte besonders berücksichtigt werden:

  • Wiederverwendbarkeit
  • Nachrüstbarkeit
  • Reparierbarkeit
  • Recyclingfähigkeit
  • Minimale Nutzung von Chemikalien
  • Energieeffizienz
  • Ressourceneffizienz

Heizungsverbot der EU in Planung

Wie genau die Verwirklichung dieser Ziele im Alltag aussehen wird, muss sich noch zeigen. Die EU-Pläne befinden sich aktuell noch am Anfang des gesetzgeberischen Verfahrens. Allerdings war schon im April bekannt geworden, dass die neue Ökodesign-Richtlinie insbesondere beim Thema Heizen eine Rolle spielen wird.

Im Einklang mit den oben beschriebenen Ziele ist nämlich vorgesehen, dass Gas-, Öl- und Elektro-Boiler ab 2029 vom Markt verschwinden müssen. Eine einschneidende Veränderung – die in Deutschland noch wenig beachtet wurde. Ähnlich könnte es also auch anderen Produkten gehen, die den neuen Anforderungen der EU nicht entsprechen.

Ausnahmen für Lebensmittel & Co.

In der Verordnung sind jedoch auch Ausnahmen gelistet, die von der Ökodesign-Richtlinie nicht erfasst werden sollen. Diese sind:

  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Humanarzneimittel
  • Tierarzneimittel
  • Lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen
  • Erzeugnisse menschlichen Ursprungs
  • Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen

Diese Produkte sollen alle nicht vom neuen Öko-TÜV betroffen sein.

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