Seit diesem Jahr müssen viele Deutsche beim Rundfunkbeitrag eine wichtige Änderung beachten. Was genau dahintersteckt, erfahren Sie hier.
Wie der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf seiner Webseite aktuell mitteilt, ändern sich ab dem 1. Januar 2023 die Bankverbindungen des NDR, des RBB und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten.
Nutzer, die die Gebühren per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, müssen die neuen Bankverbindungen und die sich dadurch ändernden IBAN-Nummern bei den Bankverbindungen berücksichtigen, damit ihre Zahlung wie gewohnt ankommt.
Rundfunkgebühren: Neue IBAN für NDR, RBB und das gemeinsame Konto
Im Folgenden sehen Sie die neuen IBAN für die jeweiligen Rundfunkanstalten. Diese gelten bereits seit dem 1. Januar 2023.
- Landesbank Baden-Württemberg
- IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
- vorher: Deutsche Bank Hamburg
- Landesbank Hessen-Thüringen
- IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
- vorher: Commerzbank Potsdam
Gemeinsames Konto aller Landesrundfunkanstalten:
- Landesbank Hessen-Thüringen
- IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78
- vorher: Postbank Köln
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat die neue Bankverbindung auch in seinen Schreiben an die Nutzer mitgeteilt. Auch auf Zahlungsaufforderungen und den anhängenden Überweisungsträgern sind die neuen Bankdaten angegeben.
Für alle Nutzer, die ihre Rundfunkgebühren über das SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen, ändert sich nichts. Hier entfällt das Ausfüllen von Überweisungsträgern und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen, die alte IBAN zu nutzen oder falsche Überweisungen zu tätigen.
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