Auch ältere Führerscheine haben ab 2022 ein Ablaufdatum. Wer von der Umtausch-Frist nun betroffen ist, im Überblick.
Kassel – Ob Auto, Motorrad oder Lkw: Für nahezu alle Fahrzeuge braucht man in Deutschland einen Führerschein. Unter der Ziffer 4b findet sich aber auf vielen Ausweisen ein Ablaufdatum. Bisher waren alte Führerscheine davon allerdings ausgenommen – lediglich die, die nach 2013 ausgestellt wurden, waren davon betroffen.
Aufgrund einer EU-Verordnung sind jetzt aber auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden, nur noch 15 Jahre gültig. Ab dem Jahr 2022 müssen diese gestaffelt umgetauscht werden. Aufgrund der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie haben sich die Innenminister der Länder auf eine Verlängerung der Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022 verständigt. Dies wurde im Anschluss auch vom Bundesrat bestätigt. Erst danach soll bei Nichtbefolgung ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden. Die erste Frist sollte ursprünglich schon am 19. Januar 2022 enden. Wann Sie Ihren Führerschein neu beantragen müssen, erfahren Sie hier.
AM, A1, A2, A | Zweirädrige Fahrzeuge (Roller, Moped, Motorrad begrenzt, Motorrad) |
B | Autoführerschein bis 3,5 Tonnen |
C1, C | Lkw-Klassen |
D1, D | Bus-Klassen |
X+E | Die jeweilige Klasse mit Anhänger (außer bei A-Klassen) |
L und T | Traktoren-Klassen |
Neues Gesetz ab 2022: Auto- und Motorrad-Führerscheine laufen im Juli ab
Mit dem Ablaufdatum endet lediglich die Gültigkeit des Dokuments. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Betroffen von der Neuregelung sind alle Führerscheindokumente, die vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellt wurden. Bekannt ist die Änderung seit dem Jahr 2016.
In Deutschland wurde die Anordnung zum Führerscheinumtausch am 18.03.2019 im Bundesgesetzblatt in Kraft gesetzt. Betroffen sind nicht nur Auto-Führerscheine, sondern die Führerscheine aller Klassen.
Auto-Änderung ab Juli: Millionen Führerscheine von Ablaufdatum betroffen
In Deutschland sind ganze 43 Millionen Menschen von dem Führerschein-Umtausch betroffen. Um einer Überlastung der Ämter vorzubeugen, haben sich sowohl Länder als auch der Bund darauf verständigt, Führerscheine zeitlich gestaffelt umzutauschen. Von dem Pflichtumtausch sollen allein in Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Menschen betroffen sein, hieß es in einer Mitteilung der Landesregierung.
Doch nicht alle Führerscheine werden gleich behandelt. Bei einigen kommt es auf das Ausstellungsdatum an, bei anderen auf das Geburtsdatum des Besitzers. So wird unterschieden:
Führerscheine ab Juli ungültig: Diese Ausnahmen gelten 2022 für Autofahrer
Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde und im Besitz eines Führerscheins ist, hat erstmal keine Pflicht diesen umzutauschen. Der Ausschuss begründet es damit, dass unklar sei, ob die Führerscheinbesitzer im Jahr 2033 überhaupt noch Gebrauch von diesem machen werden. Ab dann ist der umgetauschte Führerschein für alle Pflicht.
Ausstellung vor/an dem 31. Dezember 1998 | Hier wird nach dem Geburtsjahr gestaffelt |
Ausstellung nach/an dem 01. Januar 1999 | Hier wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt |
Führerschein bald ungültig – Erste Frist endet am 19. Juli 2022
Die Einführung des neuen EU-Führerscheins soll zwar erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein, dennoch müssen sich ältere Autofahrer mit dem Umtausch bereits jetzt sputen. Die erste Frist endet nämlich am 19. Juli 2022. Damit bleibt Inhabern von alten Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, nur noch wenige Monate für den Umtausch. Viele Städte in Nordrhein-Westfalen rechneten mit einem Ansturm.
Auch für die Jahrgänge 1959 bis 1964 (Frist: 19. Januar 2023) könnte die Zeit knapp werden, da viele Straßenverkehrsämter auf den Ansturm nicht vorbereitet seien, berichtet die Fachzeitschrift auto motor und sport: „So verweisen viele Ämter auf ihren Webseiten auf die letzte Frist im Jahr 2033 und lassen die Leser im Glauben, so lange warten zu können“, so die Zeitschrift. Betroffene Inhaber eines Pkw-Führerscheins können auf der Website des ADAC nachschauen, welche Frist für sie gilt. Zudem treten ab Juli 2022 noch weitere Änderungen für Verbraucher in Kraft.
Ab Juli: Stichtage für den Führerschein-Umtausch (Ausstelldatum bis 31. Dezember 1998)
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ab Juli: Stichtage für den Führerschein-Umtausch (Ausstelldatum nach dem 1. Januar 1999)
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Führerschein ab Juli 2022 umtauschen: Diese Dokumente werden benötigt
Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, braucht neben einem Termin im Führerscheinamt seiner Stadt auch verschiedene Dokumente.
- Den alten Führerschein.
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 6 Monate alt sein darf.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – bei Umzug erforderlich.
Der neue Bußgeldkatalog trat am 9. November 2021 in Kraft. Für Falschparken und Rasen müssen Autofahrer künftig tiefer in die Tasche greifen. (Lucas Maier und Luisa Weckesser)
Führerschein-Umtausch: Frist läuft für viele im Juli ab - Autofahrer müssen handeln - Merkur.de
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