Laut einer aktuellen EU-Verordnung müssen Führerscheine europaweit fälschungssicher sein. Ältere Exemplare müssen umgetauscht werden. Im Juli läuft für bestimmte Jahrgänge diese Frist ab.
München ‒ Im Grunde ist es nur eine Formsache - der Umtausch des eigenen Führerscheins. Die meisten sind aus rosa, ältere Exemplare aus grauer Pappe. Aktuellere Exemplare sind aus weißem Plastik. Aber wer hätte gedacht, dass mehr als 40 Millionen Führerscheine erneuert werden müssen? Für die kommunalen Verwaltungen also ein gewaltiger Akt, der sich über Jahre hinziehen wird. Der Umtausch erfolgt daher in Staffeln, abhängig vom Geburtsjahr des Fahrers und Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Das vorab: Der Umtausch ist verpflichtend. Bundesbürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und im Besitz eines vor 1999 ausgestellten Führerscheins sind, müssen diesen jetzt umtauschen. Die Führerscheinstelle des gemeldeten Wohnortes ist dafür zuständig. Das kann je nach Wohnort auch das Bürgeramt sein. In mancher Kommune kann der Antrag für den Umtausch auch online gestellt werden.

Führerschein: Ausweis, biometrisches Foto und alten Schein beim Umtausch nicht vergessen
Wer einen neuen EU-Lappen beantragt, muss einen gültigen Personalausweis, seinen alten Schein sowie ein biometrisches Passbild mitbringen. Die gute Nachricht: Eine Fahr- und Gesundheitsprüfung wird nicht durchgeführt. Allerdings könne die Behörde, etwa bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken - im Einzelfall auch Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben, berichtet t-online.de.
Wer der Umtauschpflicht nicht nachkommt, dem droht laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von zehn Euro. Wer im Ausland mit dem abgelaufenen Schein unterwegs ist, auch der kann Probleme bekommen. Die Kosten des Umtauschs belaufen sich auf 25,50 Euro.
Ein Überblick, was jetzt beim Umtausch gilt:
- Wenn der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, ist das Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers entscheidend
- Wenn Sie den Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt bekommen haben, ist das Ausstellungsjahr des Scheins entscheidend
- Fahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis zum 19. Juli 2022 den Führerschein tauschen. Alle anderen haben noch etwas mehr Zeit
- Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden
- Alle Führerscheine für die Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen fortan regelmäßig erneuert werden
- Quelle: Chip.de
Führerschein-Umtausch: Welche Fristen gelten jetzt und künftig
Das Ende des Umtauschs ist vonseiten der Bundesregierung auf den 19. Januar 2033 datiert. Bis dahin müssen die rund 40 Millionen Scheine ausgetauscht sein. Für die Umtauschfristen gilt es das Geburtsjahr des Fahrers und das Ausstellungsdatum des Scheins zu beachten.
Für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsjahr des Inhabers über die Frist.
Geburtsjahr | Stichtag des Umtauschs |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
Ab 1971 | 19.01.2025 |
Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist des Umtauschs.
Ausstellungsjahr | Stichtag des Umtauschs |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 10.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.01.2033 |
Diese Fristen gelten nur für Deutschland. Wer viel Zeit in einem anderen EU-Land verbringt, sollte sich erkundigen, welche Regeln das entsprechende Land für den Umtausch des Führerscheins vorgesehen hat, rät der Verkehrsclub ADAC. Das Ministerium für Digitales und Verkehr hat mit dem Auswärtigen Amt dazu Verfahrenshinweise für den Umtausch der deutschen Führerscheine getroffen.
Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger ihren alten Führerschein aber in jedem Fall tauschen. Da viele Städte jetzt bereits einen Ansturm erwarten, ist es ratsam, sich zum angemessenen Zeitpunkt um den Umtausch des Scheins in ein fälschungssicheres Scheckkartenformat zu kümmern.
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Führerschein-Umtausch: Frist läuft für viele im Juli ab - dann droht Bußgeld - Merkur.de
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