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Saturday, April 2, 2022

Keine Maskenpflicht in Schulen und Handel: Brandenburg lockert viele Corona-Regeln - rbb24

Ab 3. April - Brandenburg lockert viele Corona-Regeln - keine Maskenpflicht in Schulen und Handel

Sa 02.04.22 | 18:48 Uhr

Am Sonntag treten die Basis-Schutzmaßnahmen in Brandenburg in Kraft. So ist das Einkaufen wieder ohne Maske möglich - allerdings besteht weiterhin Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Zudem werden die 2G- und 3G-Regeln gekippt.

Nach Berlin werden an diesem Sonntag auch in Brandenburg die meisten Corona-Regeln aufgehoben. So entfällt die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos. Auch die 2G-Regel in Diskotheken, die Obergrenze bei Großveranstaltungen und die Maskenpflicht in Schulen und im Handel werden gekippt.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt vorerst bestehen

Die FFP2-Maskenpflicht gilt hingegen bis mindestens zum 30. April weiter für Fahrten in öffentlichen Bussen und Bahnen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht eine OP-Maske. Auch das Kontroll- und Servicepersonal mit Kontakten zu anderen Personen muss mindestens eine OP-Maske tragen.

Auch für den Besuch von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird die Maskenpflicht beibehalten. Wer dort arbeitet, muss die FFP2-Maske bei körpernahen Tätigkeiten tragen, sonst eine OP-Maske. Patienten in Kliniken und Arztpraxen oder Bewohner müssen mindestens eine OP-Maske tragen.

Ausnahmen bei Maskenpflicht

Von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Gehörlose, Schwerhörige und ihre Begleitpersonen ausgenommen, auch Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, eine Maske zu tragen. Sie müssen aber ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorweisen.

Personal ist von der Maskenpflicht befreit, wenn die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln durch geeignete technische Vorrichtungen verringert wird. Diese Ausnahmen gelten nicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Tageskliniken sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.

Testpflicht für Schüler bleibt vorerst bestehen

In Brandenburger Schulen fällt die Maskenpflicht weg. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an drei Tagen pro Woche bleibt aber vorerst bestehen, ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Kinder.

Ungeimpfte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Wer in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeitet und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht an jedem Arbeitstag einen Test. Das Kabinett hatte am Dienstag einen Basisschutz auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes beschlossen.

Für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das gilt auch für ungeimpfte Personen.

Brandenburg plant Hotspot-Regelung

Die Länder können für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit Maskenpflicht im Handel und Zugangsregeln verhängen. Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Die rot-schwarz-grüne Koalition plant nach Angaben der SPD im Landtag eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus. Die drei Parteien beraten aber noch darüber.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 03.04.2022, 19:30 Uhr

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