Ist ein Hinterlegen des Nachweises möglich?
Ja, die Entscheidung darüber liegt aber beim Beschäftigten. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, hat der Datenschutz damit kein Problem.
Worauf muss geachtet werden, wenn der Nachweis hinterlegt wird?
Ob es sich um eine Kopie oder eine Fotografie handelt: Der Nachweis muss sicher aufbewahrt werden. Wenn der Nachweis per Mail verschickt werden soll, muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um sensible Daten handelt. Diese sollten möglichst nur verschlüsselt versendet werden. Whatsapp-Nachrichten sind zwar verschlüsselt, aber der Einsatz der App ist nicht unbedingt zu empfehlen. Am sichersten ist es, den Nachweis per Post zu schicken. Wenn man ihn in den Briefkasten einwirft, sollte man einen Vermerk auf den Umschlag schreiben wie „Nur zu öffnen von...“
Was empfehlen Sie Betroffenen, die mit dem Vorgehen des Kommandanten nicht einverstanden sind?
Auf unserer Website gibt es eine Handreichung mit Infos zu dem Thema. Man kann sich auch bei uns anonym über das Vorgehen beschweren. Wir haben gerade viele Beschwerden, weil die Lage schwierig ist. Kaum ein Arbeitgeber schafft es, sich wirklich rechtskonform zu verhalten. Wir können Fälle auch nur prüfen, ohne dass der Arbeitgeber informiert wird. Wir können aber auch Arbeitgeber auf Probleme hinweisen. Das geht bis hin zu Anordnungen, mit denen wir jemanden zum Löschen von Daten auffordern. Letzteres ist bisher noch nicht vorgekommen.
Die Nachweispflicht soll „möglichst flächendeckend und lückenlos“ erfolgen. Was heißt das für den Arbeitsalltag etwa der Feuerwehr?
„Flächendeckend und lückenlos“ steht nicht im Gesetz, sondern nur in den FAQ des Bundesministeriums. Daher würden laut Gesetz Stichproben genügen. Jeder, der mehr macht, kann Schwierigkeiten mit dem Datenschutz bekommen. Gerade große Betriebe prüfen derzeit nicht flächendeckend und lückenlos, sondern stichprobenartig und vernünftig.
Datenschutzbeauftragter zum Corona-Nachweis: Brink: „Viele Beschwerden, weil die Lage schwierig ist“ - Bietigheimer Zeitung
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