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Thursday, November 11, 2021

PCR-Testpflicht für viele Ungeimpfte bei der Arbeit in Bayern - BR24

Aufgrund der vielen mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten zeigt die Krankenhausampel in Bayern aktuell Rot - die Folge sind strengere Beschränkungen für Teile des öffentlichen Lebens. Für viele Kultur-, Sport- und Freizeitangebote gilt daher die 2G-Regel (Zugang nur für vollständig Geimpfte und Genesene), für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe sowie bei körpernahen Dienstleistungen ist in Innenräumen ist die 3G-plus-Regel in Kraft (Zutritt für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete).

Dieses hat für viele Ungeimpfte in Bayern auch Folgen am Arbeitsplatz: Denn überall dort, wo Kunden einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen müssen, gilt für ungeimpfte Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt seit Dienstag eine PCR-Testpflicht - was für die Betroffenen mit beträchtlichen Kosten verbunden ist. Das trifft im Prinzip auch auf Restaurants, Hotels und Friseurbetriebe zu, wo 3G plus greift - hier ist seit Donnerstag allerdings ein Sonderregel in Kraft. Darüber hinaus gilt an vielen anderen Arbeitsplätzen im Freistaat jetzt 3G. Die Regeln im Überblick:

2G: Zweimal pro Woche PCR-Test nötig

In Betrieben und bei Veranstaltungen mit 2G-Regel müssen laut der bayerischen Corona-Verordnung "Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige" an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Test verfügen, der vor höchstens 48 Stunden vorgenommen wurde. Diese PCR-Testpflicht betrifft zum Beispiel Fitnessstudios und Sportstätten, Theater, Kinos und Museen, Zoos, Bäder, Solarien und Seilbahnen sowie den touristischen Bahn- und Reisebusverkehr. Für Discos, Clubs und Bordelle gilt das schon länger.

Zwar sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen Corona-Test anzubieten - dies kann aber auch ein Schnelltest sein.

FDP: "Nicht praktikabel"

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Julika Sandt, kritisierte, 3G plus am Arbeitsplatz sei nicht praktikabel und werde enorme Kosten verursachen. "Ein Test kostet zwischen 75 und 120 Euro. Bei der vorgeschriebenen Testung zweimal pro Woche belaufen sich die Kosten für den Zugang zum Arbeitsplatz damit auf 600 bis 960 Euro monatlich – für viele Beschäftigte ist das nicht tragbar." Übernehme der Arbeitgeber die Kosten, sei auch dies eine enorme zusätzliche Belastung.

Sandt verweist zudem darauf, dass kommunale Testzentren keine kostenpflichtigen PCR-Tests mehr anbieten. Somit sei auch die Infrastruktur für eine regelmäßige Testung nicht gesichert. "Das trifft insbesondere den Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, der ohnehin von der Corona-Krise nachhaltig belastet ist." Gerade dort gebe es ausgereifte Hygienekonzepte, die hohe Sicherheit gewährleisteten. "Wir fordern die Staatsregierung daher auf, sofort zu 3G für alle Branchen am Arbeitsplatz zurückzukehren."

3G plus: Wahlfreiheit für Mitarbeiter

Auch für ungeimpfte Betreiber und Mitarbeiter von Cafés und Restaurants, Hotels und Pensionen sowie bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren und Kosmetikern gilt aktuell eigentlich eine PCR-Testpflicht. Für diese Betriebe mit 3G-plus-Regelungen hat die Staatsregierung aber in dieser Woche eine Besonderheit beschlossen: Beschäftigte mit Kundenkontakt können dort seit Donnerstag zwischen zwei PCR-Tests in der Woche und täglichen Schnelltests wählen.

"Die geringere Sensitivität von Antigentests und Selbsttests kann insoweit durch die in der Regel höhere Testfrequenz und die größere Aktualität der Testung ausgeglichen werden", erläuterte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf BR-Anfrage. "Diese Regel gilt jedoch nicht für Clubs, wo 2G für Besucher gilt und PCR-Tests für die Mitarbeiter vorgeschrieben sind."

Unverständnis in der Praxis

Bei manchen Unternehmern stößt diese Ungleichbehandlung zwischen Betrieben auf Unverständnis. Die Möglichkeit einer täglichen Vor-Ort-Schnelltestung unter Aufsicht als Ersatz für einen zweimaligen PCR-Test pro Woche sei zwar unter infektiologischen und finanziellen Gesichtspunkten eine sinnvolle Option, schreibt beispielsweise Marcus Koch, Mitinhaber einer Münchner Tanzschule, dem BR. Es sei aber überhaupt nicht zu verstehen, warum dies nur für Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen gelte.

Der Mitarbeiter eines Museums müsse weiterhin einen PCR-Test machen, ein Kellner oder eine Kellnerin aber nicht. "Warum?", wundert sich Koch. "Zum x-ten Mal wurde wieder eine Verordnung erlassen, die auch in der nachgebesserten Fassung keinen Sinn ergibt."

3G in vielen Betrieben

Bei Warnstufe Rot gilt in bayernweit unter bestimmten Voraussetzung eine 3G-Regel am Arbeitsplatz: Dies betrifft in allen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigen (einschließlich des Inhabers) alle Mitarbeiter, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können. Sie müssen entweder vollständig geimpft oder genesen sein - oder sich zweimal pro Woche testen. Hier reicht ein Antigen-Schnelltest. Ausgenommen sind von dieser 3G-Regelung der Handel, öffentliche Verkehrsmittel sowie die Schülerbeförderung.

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