Vorwarn- und Überlastungsstufe Zusätzlich zu den Inzidenzwerten sieht die neue Schutzverordnung eine Vorwarnstufe und eine Überlastungsstufe aufgrund der Bettenbelegung in den sächsischen Kliniken vor. Die Vorwarnstufe gilt nun, wenn die "7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen" bei mindestens sieben liegt oder 650 Betten auf der Normalstation oder wenn die "7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen" bei mindestens sieben liegt oder 180 Betten auf der Intensivstation mit Covid-19-Patienten belegt sind.
Die Überlastungsstufe ist erreicht, wenn die "7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen" bei mindestens 12 liegt und 1.300 Betten auf der Normalstation oder wenn die "7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen" bei mindestens 12 liegt und 420 Betten auf der Intensivstation mit Covid-19-Patienten belegt sind. Wie bei den Inzidenzwerten gilt auch bei der Bettenbelegung und der "7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen" die 5+2-Regel.
Die "7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen" beschreibt die Anzahl, der ans Robert-Koch-Institut übermittelten Neuaufnahmen von Covid-19-Patienten in Krankenhäuser pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Corona-Zahlen: Weiter viele Neuinfektionen in Sachsen - Hospitalisierungsrate bei 4 - MDR
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