Kevelaer – Mit dem MDK-Reformgesetz hat die scheidende Bundesregierung unter anderem die Prüfung von Krankenhausabrechnungen novelliert. Künftig müssen die Krankenhäuser im Rahmen von Strukturprüfungen nachweisen, dass sie die Vorgaben aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) einhalten.
Im Mai hat das Bundesgesundheitsministerium die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbands (MDS) genehmigt. Nun bleibt den Krankenhäusern bis Mitte August Zeit, die darin vorgeschriebenen Nachweise vorzulegen.
Der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Kaysers Consilium, Andreas Stockmanns, erklärt im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ), wo die Schwachstellen der Richtlinie liegen und weshalb viele Krankenhäuser die Strukturprüfungen nicht bestehen werden.
Andreas Stockmanns /Fa. Kaysers Consilium GmbH
Fünf Fragen an Andreas Stockmanns, Kaysers Consilium
DÄ: Herr Dr. Stockmanns, wie bewerten Sie die neuen Strukturprüfungen?
Andreas Stockmanns: Eigentlich ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber jetzt eine Vereinheitlichung der Strukturprüfungen auf Bundesebene vorgesehen hat. Denn bislang waren die Strukturprüfungen ungeregelt: Von jedem Medizinischen Dienst wurde nach anderen Vorgaben geprüft.
Doch leider sind die Vorgaben in der neuen Richtlinie teilweise so unkonkret, dass es aus meiner Sicht auch künftig keine bundeseinheitlichen Prüfungen geben wird.
So ist zum Beispiel nicht klar geregelt, ob bei der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung ein Gastroenterologe die Endoskopien durchführen muss oder ob dies auch ein Internist alter Weiterbildungsordnung ohne Schwerpunktbezeichnung machen darf.
Manche Medizinischen Dienste werden auf einem Gastroenterologen bestehen, bei anderen wird ein Internist, der über die entsprechende Erfahrung und Ausbildung verfügt, ausreichen. Die Richtlinie wäre dann gut gewesen, wenn sie zu jedem Strukturmerkmal klare und unmissverständliche Vorgaben gemacht hätte und es keine Interpretationsspielräume mehr geben würde.
Ein weiteres Problem bei der Richtlinie ist: Es gibt nur Sekt oder Selters. Wenn eine einzige Unterlage bei der Prüfung einer Komplexbehandlung fehlt oder nicht die Vorgaben der Richtlinie und des Begutachtungsleitfadens abbildet, gilt die Strukturvorgabe als nicht erfüllt und die Krankenhäuser können diese Leistung nicht mehr abrechnen.
DÄ: Sind dann weitere Streitigkeiten programmiert?
Stockmanns: Der MDS hat ergänzend einen Begutachtungsleitfaden zu der Richtlinie veröffentlicht, in dem manche schwammigen Vorgaben konkretisiert sind. Wenn in der Richtlinie zum Beispiel davon die Rede ist, dass bei der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung kontinuierlich intensivmedizinisch erfahrene Ärzte auf der Intensivstation anwesend sein müssen, konkretisiert der Begutachtungsleitfaden, dass diese über eine mindestens sechsmonatige intensivmedizinische Erfahrung verfügen müssen. Die Krankenhäuser können sich an diesem Leitfaden orientieren. Das wird Streitigkeiten reduzieren.
Man hätte das aber auch gleich in die Richtlinie hineinschreiben können. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass der Begutachtungsleitfaden, der die Vorgaben der Richtlinie konkretisiert, im Gegensatz zu dieser nicht vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden musste, jetzt aber ein wesentlicher Maßstab für die Prüfungen sein wird.
DÄ: Das Strukturprüfungen sollen die Krankenhäuser von „unnötigem Aufwand“ entlasten, indem nur einmal strukturell geprüft wird, was zuvor in vielen Einzelfallprüfungen untersucht wurde. Gelingt das?
Stockmanns: Nein. Die neuen Strukturvorgaben entlasten die Krankenhäuser nicht von Bürokratie. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Es wurde ein neues Bürokratiemonster geschaffen.
Und die Krankenhäuser müssen die Strukturvorgaben fortlaufend nachweisen, bei den besonders erlös- und qualitätsrelevanten OPS-Codes jährlich, bei anderen alle zwei Jahre. Und die Einzelfallprüfungen bleiben ja, in geänderter Form, auch erhalten. Man muss aber sagen, dass der Aufwand aufseiten der Medizinischen Dienste ebenfalls sehr groß ist.
DÄ: Krankenhäuser, die die Strukturprüfungen nicht bestehen, dürfen die entsprechenden Leistungen nicht mehr abrechnen. Müssen viele Krankenhäuser fürchten, Leistungen künftig nicht mehr abrechnen zu können?
Stockmanns: Einige Krankenhäuser haben sich gut auf die neuen Strukturprüfungen vorbereitet. Sie haben sich gleich nach dem Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes hingesetzt und alles zusammengetragen, was sie voraussichtlich für die Strukturprüfungen brauchen würden. Andere haben zuerst die Veröffentlichung der Richtlinie abgewartet. Jetzt ist der Zeitraum, der ihnen noch für die Nachweisführung bleibt, so kurz, dass es nicht alle schaffen werden.
Manche Vorgaben können die Krankenhäuser auch nicht in einigen Monaten erfüllen. Bei der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung ist zum Beispiel vorgeschrieben, das Hybridoperationssäle am Standort des Krankenhauses vorzuhalten sind. Manche Krankenhäuser haben die Hybridoperationssäle aber bei ihren Herzkatheterlaboren angesiedelt, was bei einer Schnittstelle von Kardiologie und Herzchirurgie ja auch sinnvoll ist.
Der Medizinische Dienst möchte diese nach seinem Begutachtungsleitfaden aber im Regelfall an den Operationstrakt des Krankenhauses angegliedert sehen. Solche Strukturen kann man nun nicht einfach in ein paar Monaten ändern.
Mit vielen der Vorgaben hatten die Krankenhäuser vor der Veröffentlichung der Richtlinie im Mai 2021 auch nicht gerechnet, zum Beispiel, dass sie Nachweise über die Betriebsfähigkeit ihrer medizinischen Geräte und die Einweisung der Mitarbeiter vorweisen müssen. Das wird nämlich schon auf Basis der Medizinproduktebetreiberverordnung von den Bundesländern überwacht.
aerzteblatt.de
Es gibt Krankenhäuser, die aus meiner Sicht bei der Mehrzahl der prüfungsrelevanten OPS-Codes erheblich gefährdet sind, bei den Strukturprüfungen durchzufallen. Es wird Häuser aus allen Versorgungsstufen geben, die bei den Strukturprüfungen durchfallen, bis hin zu großen Unikliniken. Das könnte nicht unerhebliche Auswirkungen zum Beispiel auf die Schlaganfallversorgung in Deutschland haben, die wir ja in der Vergangenheit mit den vielen Stroke-Units zu einer sehr guten Versorgungslandschaft aufgebaut haben.
Wenn jetzt ein Krankenhaus mit einer großen Schlaganfalleinheit keine neurologische Komplexbehandlung mehr abrechnen kann, aber natürlich weiterhin noch die Vorhaltekosten aufbringen muss, wird es sich natürlich überlegen müssen, ob es die Versorgung in der bisherigen Form weiterhin anbieten kann. Für die Aufrechterhaltung unserer flächendeckenden Schlaganfallversorgung wäre das natürlich ein Problem.
Aus meiner Sicht werden viele Krankenhäuser ihr blaues Wunder erleben – auch große Krankenhäuser, die unstrittig qualitativ hochwertige Leistungen erbringen. Sollte es in großem Stil dazu kommen, dass Krankenhäuser bei den Strukturprüfungen durchfallen, müsste man sich fragen, was bei der Richtlinie schiefgelaufen ist. Zurzeit ist das aber alles noch Spekulation. Allerdings bin ich recht sicher, dass es wegen der teils schwammigen Formulierungen zu vielen Streitigkeiten kommen wird, die auch wieder die Gerichte beschäftigen werden. Das wird eine Riesenwelle nach sich ziehen.
DÄ: Führen die neuen Strukturprüfungen denn zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität?
Stockmanns: Ich bin nicht sicher, ob wirklich alle Vorgaben zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität führen werden. Wenn zum Beispiel ein Krankenhaus mit einem externen Partner zusammenarbeitet, sehe ich nicht, weshalb das zwangsläufig qualitativ schlechter sein soll, nur, weil der Kooperationsvertrag ein vom Medizinischen Dienst gefordertes Detail aus Sicht des MD unzureichend regelt. Die Kliniken sind auch aufgrund des Fachkräftemangels vielfach auf externe Kooperationspartner angewiesen. © fos/aerzteblatt.de
„Viele Krankenhäuser werden ihr blaues Wunder erleben“ - Deutsches Ärzteblatt: Aktuelles aus Gesundheitspolitik und Medizin
Read More
No comments:
Post a Comment