In Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten werden sämtliche Einwegplastikprodukte ab diesem Samstag aus dem Handel verschwinden. Das sieht eine EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr aus dem Jahr 2019 vor, die nun umgesetzt werden muss. Mit der Gesetzesänderung, die zu einem Rückgang der Menge an Plastikmüll führen soll, tritt in Deutschland ein Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten in Kraft.
Betroffen sind nach Angaben des Umweltbundesamtes unter anderem Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor dürfen nicht mehr neu auf den Markt kommen. Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.
Händlerinnen und Händler sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen – Einwegprodukte, die noch in ihren Lagern sind, dürfen sie aber weiterhin verkaufen. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass es sich "noch um größere Mengen handelt", die der Handel abverkaufen müsste. Genauere Zahlen liegen dem Verband nach eigenen Angaben allerdings nicht vor.
Kennzeichnung für Feuchttücher, Tampons und Tabakprodukte
In Deutschland tritt neben dem neuen Verpackungsverbot auch eine spezielle Kennzeichnung von Wegwerfprodukten in Kraft, für die es noch keine alternativen Angebote gibt. Dazu gehören unter anderem Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Tampons und Tabakprodukte mit Filter. Sie müssen künftig entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine einheitliche Markierung tragen, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufklärt.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßte die Neuerungen. "Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen", so die SPD-Politikerin.
Auch der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das EU-weite Verbot von Plastikartikeln. Es stärke "den kommunalen Stadtreinigern den Rücken dabei, gegen die Vermüllung anzukämpfen", und sorge für sauberere Städte, sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. Sein Verband geht davon aus, dass die von der EU-Kunststoffrichtlinie erfassten Produkte rund 20 Prozent des Straßenmülls ausmachen. "Bisher wird deren Entsorgung vollständig über Straßenreinigungsgebühren oder die kommunalen Haushalte finanziert und damit auf die Allgemeinheit abgewälzt", so Hasenkamp. Nun würden auch die Unternehmen in die Pflicht genommen.
"So schnell wie möglich weniger Plastik"
Pro Stunde werden in Deutschland nach Angaben des Bundesumweltministeriums rund 320.000 Einwegbecher für Kaffee und Co. verbraucht. To-go-Verpackungen und Einweggeschirr brachten es im Jahr 2017 noch auf eine Müllmenge von mehr als 346.000 Tonnen. Die von nun an verbotenen Produkte machen – neben Fischfanggeräten – zudem 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU aus.
Zuletzt warnte ein Forscherteam aus Deutschland, Schweden und Norwegen in einem Beitrag für Wissenschaftsmagazin Science davor, dass sich die jährliche Plastikverschmutzung von Gewässern und an Land von 2016 bis 2025 fast verdoppeln könnte, falls der Mensch so weitermache wie bisher. Neben den unmittelbaren Folgen – Verschmutzung der Meere, verhedderte Tiere – könnten die Umweltschäden in Verbindung mit anderen Umweltstressoren in abgelegenen Gebieten weitreichende oder sogar globale Auswirkungen auslösen.
"Das Vernünftigste, was wir tun können, ist, so schnell wie möglich zu handeln, um den Eintrag von Plastik in die Umwelt zu reduzieren", sagte Matthew MacLeod von der Universität Stockholm.
Umweltschutz: Schluss, Aus, Ende für viele Plastikprodukte - ZEIT ONLINE
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