Rechercher dans ce blog

Friday, May 28, 2021

Corona-Regeln: Viele Lockerungen in norddeutschen Bundesländern | NDR.de - Nachrichten - NDR.de

Stand: 28.05.2021 18:33 Uhr

In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen stetig gesunken. Die Bundesländer beschlossen daher einige Lockerungen der strikten Regeln - etwa in den Bereichen Schule, Kita und Sport. Ungeachtet dessen gilt weiterhin die "Bundes-Notbremse", die ab einer Inzidenz von 100 deutschlandweit einheitliche Regelungen schafft.

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gelten derzeit - abhängig von der jeweiligen Inzidenz-Lage - unterschiedliche Corona-Regeln. Hier finden Sie einige der wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

Niedersachsen: Lockerungen bei Kontaktregeln, Veranstaltungen und Gastronomie

In Niedersachsen soll am 31. Mai eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten, die gemäß einem Stufenplan einige Lockerungen vorsieht. Diese richten sich vor allem nach den Inzidenzen 35 und 50.

  • Bei einem stabilen Wert unter 50 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt werden die Kontaktregeln gelockert. Zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten sollen sich dann wieder treffen dürfen.
  • Neu ist zudem eine Kindergeburtstagsregel: Auch bei einer Inzidenz von über 50 können künftig wohl zehn Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zusammen feiern. Dabei spielt keine Rolle, aus wie vielen verschiedenen Haushalten sie kommen.
  • Für Veranstaltungen, Tourismus, Zoobesuche, Vereinssport, Gastronomie, Schulen, Kitas und den Einzelhandel ist in der neuen Verordnung detailliert geregelt, wann welche Regeln gelten. So darf zum Beispiel die Innengastronomie mit halber Gästezahl, Sperrstunde und Testpflicht wieder öffnen. Die Einschränkungen sollen entfallen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. In diesem Fall wird bei halber Gästezahl auch das seit Beginn der Pandemie geltende Öffnungsverbot für Clubs und Diskotheken gekippt. Auch Bars sollen dann wieder öffnen dürfen. Außerdem können dann unter freiem Himmel wieder größere Veranstaltungen mit mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.

Die Verordnung soll spätestens am 30. Mai veröffentlicht werden und ab dem 31. Mai gelten. Bis dahin sind auch noch Änderungen möglich.

  • Ebenfalls am 31. Mai sind umfangreiche Lockerungen für Schulen und Kitas geplant, die dann wieder in den Präsenz- und Regelbetrieb wechseln - vorausgesetzt, die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt liegt stabil unter 50. Die Pflicht, sich zwei Mal pro Woche selbst zu testen, bleibt für Schülerinnen und Schüler sowie für Schulbedienstete bestehen.

Bereits am 25. Mai hatte es in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung gegeben.

  • In Regionen mit stabilen Inzidenzwerten unter 50 entfällt seitdem die Testpflicht. Zudem entfällt die Begrenzung der Kundenzahl nach Quadratmetern bei einer Inzidenz unter 35.
  • Für die Nutzung der Außengastronomie und den Besuch kultureller Einrichtungen gilt hingegen nach wie vor eine Testpflicht. Genesene oder vollständig Geimpfte sind davon ausgenommen.
  • Touristische Übernachtungen sind in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 liegt, möglich. Voraussetzung ist auch hier ein negativer Schnelltest, der Nachweis einer vollständigen Impfung oder eine Genesung. Vor Ort müssen Gäste pro Urlaubswoche zwei weitere Tests durchführen.

Weitere Informationen

Zwei Polizisten beim Kontrollgang am Maschsee. Im Hintergrund: Spaziergänger und ein Verkäufer mit Mundschutz. © NDR

Wie viele Menschen dürfen sich bei welcher Inzidenz treffen? Wo lockert Niedersachsen? Die Regeln im Überblick. mehr

Schleswig-Holstein: Umfangreiche Corona-Lockerungen ab 31. Mai

Da in Schleswig-Holstein die Inzidenz-Zahlen bundesweit am niedrigsten sind, hat das Land im hohen Norden früh die größten Öffnungsschritte gemacht und zum Beispiel den Tourismus wieder möglich gemacht. Umfangreiche Lockerungen treten am 31. Mai in Kraft:

  • In Innenräumen dürfen sich wieder bis zu zehn Personen treffen. Die Anzahl der Haushalte ist dabei nicht begrenzt.
  • Größere Veranstaltungen sollen stufenweise wieder möglich werden. Je nach Art der Veranstaltung sollen unter Auflagen in Innenräumen bis zu 125 Teilnehmer möglich sein, im Freien bis zu 250. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Auch Flohmärkte und Messen sind unter diesen Maßgaben drinnen wieder erlaubt. Feste und Empfänge sind künftig drinnen mit bis zu 25, draußen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
  • Bei Konzerten, im Theater oder Kino sind ebenfalls bis zu 125 Personen drinnen und 250 draußen erlaubt. Chöre dürfen künftig mit Testpflicht, aber ohne Maske proben. In Museen und Ausstellungen soll die Testpflicht entfallen.
  • Alle Sportanlagen und Fitnessstudios dürfen ab Montag wieder öffnen. Bei Sport im Innenraum soll ab zehn Personen eine Testpflicht gelten, bei Kindern und Jugendlichen bis 25 Teilnehmern nicht. Testpflicht besteht bei Fitnessstudios und in Schwimmhallen. Draußen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 50 Teilnehmer ohne Testpflicht erlaubt. Im Amateursport sollen ab Montag wieder Zuschauer gestattet sein - analog zu den Vorgaben für Veranstaltungen.
  • Außerdem entfällt am 31. Mai die Sperrstunde. Damit müssen Restaurants nicht mehr um 23 Uhr schließen.

Schon zuvor war in Schleswig-Holstein einiges möglich.

  • Bereits seit dem 17. Mai dürfen landesweit Hotels und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen.
  • Zudem durften sich wieder bis zu zehn Personen draußen treffen.
  • Zum allgemeinen Tourismusstart am 17. Mai trat auch die Bäderregelung wieder in Kraft.
  • Der Einzelhandel in SH ist ohne größere Einschränkungen wieder offen - die Maskenpflicht gilt aber weiterhin.

Weitere Informationen

Menschen gehen durch eine Fußgängerzone. © Picture Alliance Foto: Moritz Frankenberg

Was Schleswig-Holsteiner ab 17. Mai beachten müssen - von A wie Abstandsgebot bis Z wie Zweitwohnung. mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Urlaub für alle vom 4. Juni an

Wegen zeitweise stark gestiegener Inzidenzzahlen wurde im Nordosten am 16. April ein verschärfter landesweiter Lockdown vereinbart. Mittlerweile sind die Zahlen deutlich gesunken, woraufhin zuletzt am 25., 26. und 27. Mai umfangreiche Öffnungsschritte beschlossen wurden:

  • Am 1. Juni werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann dürfen sich wieder bis zu zehn Menschen aus fünf Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt.
  • Ebenfalls am 1. Juni werden wieder Hochzeitsfeiern mit bis zu 30 Menschen erlaubt sein.
  • Vom 11. Juni an sollen sich bis zu 30 Menschen zu Feiern in gastronomischen Einrichtungen treffen dürfen, ab dem 21. Juni sind es dann 60 Menschen, ab dem 7. Juli 100 Menschen.
  • Private Feiern sollen vom 21. Juni an mit maximal 30 Menschen erlaubt sein, vom 5. Juli an sind es dann 50.
  • Der Besuch der Gastronomie-Innenräume wird weiterhin mit einer Testpflicht verbunden.
  • Tourismus: Bereits seit 28. Mai darf die Tourismus-Branche für Einheimische öffnen. Auch auswärtige Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper, Bootsbesitzer dürfen wieder ins Land. Vom 4. Juni an können auswärtige Gäste wieder Ferien in MV machen. Auch der Reisebus-Tourismus in den Nordosten ist dann mit Test wieder möglich. Urlauber mit einem negativen Test können auch ins Schwimmbad oder die Sauna gehen. Ab 11. Juni sind dann alle Einreisen nach MV sind wieder möglich - sowohl private Reisen zu Freunden und Bekannten als auch der Tagestourismus.
  • Schulen: Auf den Schulhöfen wird die Maskenpflicht auf den Schulhöfen ab 1. Juni aufgehoben. Im Unterricht muss weiterhin eine Maske getragen werden. Zeugnisvergaben sollen mit maximal 250 Menschen im Außen- und 100 im Innenbereich möglich sein.
  • An Hochschulen sollen ab 1. Juni wieder ausgewählte Präsenzveranstaltungen möglich sein. Die Hochschulbibliotheken und -archive werden geöffnet.
  • Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen am 1. Juni wieder öffnen.

Zuvor hatte der MV-Gipfel bereits am 11. Mai Lockerungen beschlossen, die nach und nach in Kraft traten:

  • Nach der Außen- und Innengastronomie dürfen nun auch viele Geschäfte wieder öffnen.
  • Ebenfalls sind weitere körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios wieder zugelassen.
  • Für Schulen wurden drei Öffnungsstufen vereinbart. In allen Regionen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 haben, starteten die Schulen am 17. Mai mit einer Mischform aus Präsenz- und Wechselunterricht. In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 100 und 165 ist für alle Klassen Wechselunterricht vorgesehen. Liegen die Werte darüber, müssen Schulen wieder schließen. 
  • Kindergärten und Krippen dürfen ebenfalls seit 17. Mai wieder öffnen, nachdem zuvor landesweit nur Notbetrieb erlaubt war.
  • Zudem beschloss die Landesregierung, dass Vereinssport ab dem 1. Juni wieder möglich ist. Dann dürfen auch Fitnessstudios wieder öffnen.

Weitere Informationen

Viren schweben vor einer Menschenmenge (Fotomontage) © panthermedia,photocase Foto: rclassen

Alles, was Sie über die geltenden Corona-Einschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern wissen müssen. mehr

Hamburg: Präsenzunterricht an allen Schulen

Hamburg hatte die Corona-Maßnahmen besonders strikt umgesetzt. Aber nun gibt es auch in der Hansestadt konkrete Öffnungsschritte.

Diese Schritte wurden zuletzt beschlossen:

  • Ab 1. Juni dürfen Hotels, Hostels und Pensionen wieder mit eingeschränkter Kapazität stattfinden.
  • Auch zahlreiche Sport- und Freizeitaktivitäten können wieder stattfinden. Unter den üblichen Hygieneauflagen werden etwa Hafen- und Stadtrundfahrten erlaubt.
  • Bis zu 20 Erwachsene dürfen im Freien gemeinsam Sport treiben. Getestete, genesene und vollständig geimpfte Bürger dürfen auch in Fitnessstudios trainieren oder Yogastudios besuchen.
  • Kultur- oder Fortbildungsveranstaltungen können mit bis zu 50 Teilnehmern auf festen Sitzplätzen in Innenräumen stattfinden.
  • Bei Sportveranstaltungen sind bis zu 650 Besucher zulässig. Bedingung ist immer ein negativer Test.
  • Im privaten Bereich gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung auf fünf Personen. Diese dürfen jedoch anders als bisher aus mehr als zwei Haushalten kommen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt.
  • Die Kitas in der Hansestadt gehen ab 7. Juni wieder in den Normalbetrieb. Hygieneregelungen und Infektionsschutzvorkehrungen werden aufrechterhalten, Eltern müssen für ein Betreuungsangebot ab der sechsten Stunde wieder einen am Gehalt orientierten Beitrag zahlen.
  • In allen Schulen gilt ab 31. Mai für alle Schüler wieder voller Präsenzunterricht nach Stundenplan - allerdings mit Vorsichtsmaßnahmen. Alle Hygieneauflagen bleiben in Kraft: Dazu gehören die Maskenpflicht, das regelmäßige Lüften der Klassenräume - und eine umfangreiche Testpflicht.

Schon zuvor gab es Lockerungen:

Weitere Informationen

Zwei Männer gehen in einem Park joggen. © picture alliance / dpa-tmn Foto: Christin Klose

Mehrere Öffnungsschritte wurden in Hamburg bereits vollzogen, weitere Corona-Regeln sollen bald aufgehoben werden. mehr

"Bundes-Notbremse" gilt ab Inzidenz von 100

Bundesweit gilt seit dem 24. April das neue Infektionsschutzgesetz. Die darin enthaltende "Bundes-Notbremse" greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander über den Wert von 100 je 100.000 Einwohner steigt. Das bedeutet: Der Bund hat per Gesetz Maßnahmen festgelegt - und Kommunen müssen diese ohne Wenn und Aber umsetzen. Strengere Regeln in den Bundesländern sind jedoch möglich.

Zu den Einschränkungen, die ab einer Inzidenz von 100 in betroffenen Regionen in Kraft treten, zählen folgende Punkte - alle erst einmal befristet bis zum 30. Juni:

  • Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. Das geänderte Bundesrecht sieht aber vor, dass Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt, und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt werden.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Von 22 Uhr bis 5 Uhr soll in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten eine Ausgangssperre greifen. Draußen aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die "begründete Ausnahmen" geltend machen können - etwa zwingende berufliche Gründe oder Notfälle. Joggen und Spaziergänge alleine sind bis Mitternacht erlaubt.
  • Einzelhandel: Geschäfte müssen schließen - außer Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Im Einzelhandel ist unabhängig von der Inzidenz das Abholen bestellter Waren ("Click & Collect") sowie bei einer Inzidenz bis 150 das Einkaufen mit Test und Terminbuchung ("Click & Meet") weiterhin möglich. Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen.
  • Schulen: Präsenzunterricht ist nur dann erlaubt, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Mal pro Woche getestet werden können. Ab einer Inzidenz von 100 ist nur noch Wechselunterricht gestattet - allerdings nur bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Sollte der Wert darüber klettern, müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht wechseln.
  • Arbeit: Im Infektionsschutzgesetz ist die Pflicht zum Homeoffice verankert. Arbeitgeber müssen dies anbieten, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Ist kein Homeoffice möglich, müssen Arbeitgeber Tests anbieten.
  • Sport: Für Kinder im Alter bis 14 Jahren ist Sport in Gruppen weiter möglich.

Weitere Informationen

Eine Ärztin impft einen Jugendlichen © Colourbox Foto: AtlasStudio

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat grünes Licht für den Einsatz ab zwölf Jahren gegeben. Mehr Corona-News im Ticker. mehr

Eine Zusammenstellung von Bildern: Christian Drosten, eine Flasche Cocid 19 Vaccine, Eine alte Frau bei der ein Corona Test durchgeführt wird. © picture alliance, colourbox Foto: Michael Kappeler

Ende 2019 bricht in China eine bis dato unbekannte Lungenkrankheit aus. Wenige Wochen später gibt es den ersten Fall im Norden. mehr

Eine Laborantin sitzt an einem Mikroskop in einem abgedunkelten Labor © Colourbox

Die Corona-Pandemie hat den Alltag massiv verändert. Was muss weiter beachtet werden? Woran wird geforscht? Fragen und Antworten. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | 27.05.2021 | 21:45 Uhr

NDR Logo

Adblock test (Why?)


Corona-Regeln: Viele Lockerungen in norddeutschen Bundesländern | NDR.de - Nachrichten - NDR.de
Read More

No comments:

Post a Comment

Erneut viele Proteste gegen Rechtsextremismus in Niedersachsen - NDR.de

Stand: 01.02.2024 13:31 Uhr Wegen des Treffens von Rechtsextremisten in Potsdam haben in Niedersachsen Hunderttausende gegen Rechtsextremi...