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Die Termine aus der Oster-Aktion finden planmäßig statt.
Solingen. Die Verwirrung beim Thema Impfen ist bei vielen Solingern groß, wie zahlreiche Anrufe in der Tageblatt-Redaktion zeigten. ST-Leserin Brigitte Bertrams beklagt etwa, dass sie bereits einen Termin für ihre Zweitimpfung im Impfzentrum zugewiesen bekommen hatte und dann vor Ort wieder unverrichteter Dinge nach Hause geschickt wurde. „Man sagte mir, dass es eine neue Verordnung gebe, nach der mindestens sechs Wochen zwischen den beiden Impfungen liegen müssten. Allerdings finde ich es nicht gut, dass ich dann nicht wenigstens vorher darüber informiert wurde.“
Hintergrund ist eine neue Verordnung, die Ende März dieses Jahres auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) eingeführt wurde. Nach dieser muss zwischen der ersten und zweiten Impfung bei den sogenannten mRNA-Impfstoffen eine Frist von mindestens sechs Wochen liegen. „mRNA“ steht im Englischen für „messenger-ribonucleic acid“ und ist mit „Boten-Ribonukleinsäure“ zu übersetzen. Es handelt sich dabei um genbasierte Impfstoffe, bei denen genetisches Material in die Zellen gelangt. Diese produzieren dann das Erregerantigen, das eine Immunantwort des Körpers auslöst.
Solingen: Für mRNA-Impfstoffe ist Sechs-Wochen-Frist vorgeschrieben
Aktuell werden ausschließlich solche genbasierten Impfstoffe im Impfzentrum verimpft, zu denen das größtenteils verwendete Präparat von Biontech und in geringerer Menge das von Moderna gehören. Zu Terminverschiebungen wie im Fall von Brigitte Bertrams komme es durch die neue Verordnung aber nicht, sagt Udo Stock, Leiter des Impfzentrums, auf Nachfrage.
Derweil empfiehlt die Stiko bei den sogenannten Hybrid-Impfungen sogar einen Abstand von zwölf Wochen. Von einer Hybrid-Impfung spricht man, wenn bei der Erst- und Zweitimpfung verschiedene Präparate verwendet werden. Wie bei der Erstimpfung erhielten Bürger in einem solchen Fall auch für das andere Präparat bei der Zweitimpfung einen umfassenden Aufklärungsbogen, versichert Stock.
Anders als in anderen Impfzentren in NRW fielen Terminabsagen erfreulicherweise sehr gering aus. „Entsprechend der geltenden Erlasslage werden kurzfristig Personen, die entweder eine persönliche oder berufliche Berechtigung haben, eingeladen.“
Beruhigt können im Übrigen alle Bürger sein, die bei der Oster-Aktion des Landes berücksichtigt wurden und bereits einen Termin für ihre Zweitimpfung mit Astrazeneca im Impfzentrum erhalten haben: Diese Termine fänden planmäßig statt, so Stock. Die restlichen Dosen aus dieser Aktion wurden den Solinger Hausärzten zur Verfügung gestellt. Das Land NRW hatte Solingen kurz vor Ostern kurzfristig 4100 Impfdosen für Bürger über 60 Jahre zur Verfügung gestellt.
Wie berichtet, können in Solingen bereits ab dem 1. Mai Personen mit schweren Vorerkrankungen nach § 3 der Coronaimpfverordnung einen Termin über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung buchen, P 0800 / 116 117 01 oder online:
Die Verantwortlichen des Solinger Impfzentrums rechneten im Laufe des Monats Mai zudem mit dem Start in die Gruppe der Priorität 3 der Impfverordnung, heißt es.
Coronavirus Solingen: Solinger haben viele Fragen zum Thema Impfen - solinger-tageblatt.de
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