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Friday, April 2, 2021

Corona-Regeln an Ostern: Wie viele Personen darf man treffen? Diese Regeln gelten - da-imnetz.de

Zum zweiten Mal erlebt Deutschland ein Ostern unter Pandemie-Bedingungen. Welche Corona-Regeln gelten an Ostern 2021? Ein Überblick, wie viele Personen man treffen darf.

Das zweite Corona-Ostern naht und viele fragen sich: Wie viele Personen darf man zum Osterfest in diesem Jahr überhaupt treffen und welche Corona-Regeln gelten an Ostern 2021? Beim Bund-Länder-Gipfel zur Corona-Lage in Deutschland wurden am 23. März die Regeln festgelegt, die bis zum 18. April gelten sollen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass private Treffen von zwei Haushalten erlaubt sind. Allerdings dürfen insgesamt nicht mehr als fünf Personen zusammentreffen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, gelten wieder die Corona-Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben: Private Treffen dürfen dann nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person stattfinden, Kinder bis 14 Jahre werden in diesem Fall mitgezählt.

Welche Corona-Regeln gelten an Ostern? Überblick über die Bundesländer

Allerdings muss jedes Bundesland die Corona-Regeln in einer Verordnung festhalten, die letztendlich im Bundesland gilt. Aus diesem Grund können die Corona-Regeln zu Ostern von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Ein Überblick über die Corona-Regeln zu Ostern in Deutschland:

In Baden-Württemberg soll es an Ostern auch bei einer Inzidenz über 100 keine schärferen Kontaktbeschränkungen geben. Zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zuzüglich Kindern bis 14 Jahre dürfen sich treffen.

In Bayern greift dagegen auch an Ostern die Notbremse: Liegt die Inzidenz in einem Kreis über 100, sind Treffen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person erlaubt. Außerdem gilt dann auch eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.

In Berlin gilt an Ostern die Regel, dass sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zuzüglich Kindern bis 14 Jahre treffen dürfen. Allerdings gibt es zwischen 21 Uhr und 5 Uhr eine Einschränkung für den Aufenthalt im Freien: Er ist dann nur noch alleine oder zu zweit erlaubt.

Corona-Regeln an Ostern: Wie viele Personen man über das Osterwochenende treffen darf

Brandenburg erlaubt ebenfalls das Treffen von zwei Haushalten (max. 5 Personen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht dazugezählt) an Ostern. In Kreisen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 haben, gilt über das verlängerte Osterwochenende (1.-6. April) eine Ausgangbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr.

In Bremen hat der Senat die Notbremse gezogen, da die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Derzeit dürfen sich in der Corona-Pandemie zwei Haushalte mit maximal fünf Personen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) treffen. In Bremerhaven darf sich ein Haushalt nur mit einer Person treffen, außerdem gibt es eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Hamburg hat über Ostern eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Außerdem darf ein Haushalt maximal eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Im Bundesland Hessen dürfen sich zwei Haushalte (maximal 5 Personen, Kinder werden nicht mitgezählt) an Ostern treffen. In einigen Gemeinden gelten nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ebenfalls die weit verbreitete Zwei-Haushalte-5-Personen-Regel. In Regionen, in denen die Inzidenz über 100 liegt, gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.

Ostern in der Corona-Pandemie: Inzidenz von 100 ist die Grenze

In Niedersachsen ist die Regelung etwas anders: Liegt die Inzidenz über 100, darf sich ein Haushalt nur mit einer Person treffen. Ist die Inzidenz in einer Region unter 100, darf ein Haushalt (bestehend aus beliebig vielen Personen) sich mit zwei weiteren Personen treffen. Bei einer Inzidenz unter 35 dürfen sich bis zu drei Haushalte (insgesamt maximal zehn Personen) treffen – Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. In einigen Regionen gelten Ausgangssperren von 22 Uhr bis 5 Uhr.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat regionale Regeln, die sehr unterschiedlich ausfallen. Am Osterwochenende gilt jedoch unabhängig vom Inzidenzwert, dass sich zwei Haushalte (maximal 5 Personen) miteinander treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

In Rheinland-Pfalz gelten weitestgehend die Corona-Regeln, die der Bund vorgibt: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen treffen, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Bei einer Inzidenz über 100 darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen.

Das Saarland erlaubt Treffen von zwei Haushalten (maximal fünf Personen) und zählt Kinder bis 14 Jahre nicht mit.

In Sachsen gilt in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 die Regel, dass sich zwei Haushalte (maximal 5 Personen) treffen dürfen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Liegt die Inzidenz über 100, darf sich ein Haushalt nur noch mit einer Person treffen.

Corona-Regeln an Ostern: Kinder bis 14 werden meist nicht mitgezählt

Folgende Corona-Regel gilt in Sachsen-Anhalt: Bei einer Inzidenz unter 100 darf ein Haushalt sich mit einem weiteren Haushalt treffen, der aus maximal fünf Personen bestehen darf. Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt. Liegt die Inzidenz drei Tage lang über 100, darf ein Haushalt nur eine weitere Person treffen.

In Schleswig-Holstein gelten die Regeln, die der Bund festgelegt hat: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich zwei Haushalte (maximal 5 Personen) treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Liegt die Inzidenz über 100, darf sich ein Haushalt nur noch mit einer Person treffen.

Thüringen will die strengen Kontaktbeschränkungen wegen hoher Sieben-Tage-Inzidenzen über Ostern etwas lockern: Von Karfreitag bis Ostermontag dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. (tab)

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