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Sunday, March 21, 2021

Viele offene Fragen nach Lübcke-Prozess | Landespolitik - Frankfurter Rundschau

  • Hanning Voigts

    vonHanning Voigts

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Der Lübcke-Ausschuss muss sich intensiv mit dem Verfassungsschutz auseinandersetzen. Es gibt viele offene Fragen zum Handeln der Behörden in dem Mordkomplex.

Holger Matt wurde deutlich. Es liege ein „Komplettversagen der Verfassungsschutzbehörden“ vor, sagte der Anwalt im Januar vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Im Strafprozess zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vertrat Matt dessen Angehörige und den Vorwurf des Behördenversagens trug er bei seinem Plädoyer in ihrem Namen vor. Man frage sich, warum Walter Lübcke nicht geschützt worden sei, obwohl er ab Herbst 2015, Jahre vor dem Mord, von Rechten bedroht worden sei, sagte Matt. Und dass der Hauptangeklagte Stephan Ernst und sein Freund Markus H. zum Zeitpunkt des Mordes nicht vom Verfassungsschutz beobachtet worden seien, sei kaum zu verstehen.

Der Lübcke-Prozess ist inzwischen beendet, Stephan Ernst wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Doch die Fragen, die Holger Matt in seinem Plädoyer aufwarf, treiben die Öffentlichkeit weiter um und werden nun den Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags beschäftigen. Es gibt viele offene Fragen zum Handeln der Behörden in dem Mordkomplex.

Da geht es zunächst um Lübckes Mörder Stephan Ernst. Der heute 47 Jahre alte Neonazi war dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gut bekannt, noch 2009 war er als „brandgefährlich“ eingestuft worden. Trotzdem verschwand Ernst kurz darauf vom Schirm des hessischen Geheimdienstes, trotz einer Verurteilung im Jahr 2010 wegen eines Überfalls auf eine DGB-Kundgebung mit anderen Nazis. Im Prozess gab Ernst an, sich in dieser Zeit von der rechten Szene gelöst zu haben – und zu dieser Einschätzung kam wohl auch der Verfassungsschutz. Im Prozess stellte sich dagegen heraus, dass Ernst sich kaum von der Naziideologie löste und 2011 an einer Sonnenwendfeier beim Neonazi Thorsten Heise teilnahm. Dem LfV lagen Fotos des Abends vor. Der Ausschuss wird untersuchen müssen, nach welchen Kriterien Ernst als „abgekühlt“ eingestuft wurde und warum das LfV diese Einschätzung auch 2011 nicht änderte.

Auch zu Markus H. gibt es Fragen. Laut einem Bericht des NDR soll das LfV 1998 versucht haben, den heute 44-Jährigen als V-Mann anzuwerben. Damals war H. in der Kasseler Neonaziszene aktiv, in der er auch Stephan Ernst kennenlernte. Gesicherte Fakten zu dem Anwerbeversuch gibt es bis heute nicht – nur die Angabe, dass er nicht zum Erfolg geführt habe. Ungeklärt ist auch, warum das LfV der Justiz keine vollständigen Informationen über Markus H. weitergab, als dieser sich 2015 vor dem Verwaltungsgericht Kassel das Recht auf eine Waffenbesitzkarte erstritt – und warum die Behörden im Herbst 2015 nicht darauf kamen, dass die rechte Hetze gegen Lübcke mit einem von H. erstellten und hochgeladenen Youtube-Video ihren Anfang genommen hat.

Verbindungen zum NSU

Auch das rechte Umfeld von Ernst und H. ist alles andere als aufgehellt. Da ist zum Beispiel Alexander S., früher bei den „Freien Kräften Schwalm Eder“ aktiv, der als Zeuge im Lübcke-Prozess aussagte, mit der Szene gebrochen und mit dem Mord an Lübcke nichts zu tun zu haben. Es ist jedoch belegt, dass S. mit Ernst und H. in den Jahren vor dem Mord auf AfD-Veranstaltungen war. Da sind aber auch Neonazis wie Mike S. und Stanley R., die Ernst seit den 2000er-Jahren aus Kassel kannten. Ob sie vor seiner Tat Kontakt zu Ernst hatten und inwieweit sie Thema in den Behörden waren, ist unklar.

Zudem dürfte die Abgeordneten die Frage umtreiben, warum das LfV trotz des Skandals um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ab 2011 seine Analyse der Neonaziszene nicht verbessert hat. Als Walter Lübcke erschossen wurde, war die Mordserie des NSU fast acht Jahre bekannt, der Abschlussbericht des hessischen NSU-Ausschusses lag vor. Es lag offen zu Tage, dass der Verfassungsschutz die Gefahr durch rechten Terror unterschätzt hatte und über seine V-Leute selbst in die Szene verstrickt war. Dennoch überprüfte das LfV seine Einschätzung von Figuren wie Stephan Ernst offenbar nicht.

Am Rande dürften auch Verbindungen zwischen dem Mord an Walter Lübcke und dem an Halit Yozgat eine Rolle spielen. Yozgat war am 6. April 2006 vom NSU in seinem Kasseler Internetcafé erschossen worden. Bis heute gibt es die Vermutung, dass die Terroristen Helfer aus der lokalen Neonaziszene hatten – also aus dem alten Umfeld von Markus H. und Stephan Ernst.

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